Berlin, 04.06.2015Das Bundeskabinett hat gestern die stärkere Unterstützung Alleinerziehender auf den Weg gebracht. Rund 20 Prozent aller Familien bestehen mittlerweile aus einer alleinerziehenden Mutter oder einem alleinerziehenden Vater und deren Kindern. Diese besondere Lebenssituation soll besser berücksichtigt werden. Damit erwerbstätige Alleinerziehende netto mehr Geld erhalten, soll der steuerliche Entlastungsbetrag rückwirkend für 2015 von 1308 auf 1608 Euro und zum 1. Januar 2016 auf 1908 Euro angehoben werden. Zusätzlich wird der Entlastungsbetrag für jedes weitere Kind um jeweils 240 Euro erhöht. Dieses Vorhaben geht auf den Koalitionsvertrag zurück: CDU, CSU und SPD haben vereinbart, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben und die Höhe des Entlastungsbetrags künftig nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden soll. Die Umsetzung wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags erfolgen. Der Bundestag entscheidet voraussichtlich am 19. Juni 2015 über den Gesetzentwurf. |