17. Deutsch-Französischer Ministerrat am 31. März 2015

Für mehr Wachstum und Stärkung des Austauschs

 

 

Vor dem Hintergrund des Absturzes der Germanwings-Maschine in Südfrankreich und der Ereignisse um "Charlie Hebdo" war die diesmalige Zusammenkunft auch ein Dokument der gegenseitigen Solidarität und Unterstützung. Konkret beschlossen wurden unter anderem Erleichterungen bei der gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen und der Doppelbesteuerung von Rentnern.

Wachstum, Beschäftigung und Investitionen

Im Mittelpunkt der Gespräche standen bilaterale Projekte zur Vertiefung der deutsch-französischen Partnerschaft und zum Wohl der Europäischen Union insgesamt.

Beide Partner kamen überein, sich über Reformen und Investitionen auszutauschen, die sie auf nationaler Ebene durchführen. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit beider Volkswirtschaften zu stärken. Deutschland und Frankreich möchten auf diese Weise zu den europäischen Bemühungen um Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Beschäftigung in Verbindung mit soliden öffentlichen Finanzen beitragen.

Erleichterungen für Deutsche und Franzosen

Darüber hinaus gab es zahlreiche Vereinbarungen, die zu unmittelbaren praktischen Verbesserungen für den Austausch zwischen Deutschen und Franzosen führen sollen:

  • So erleichtert zum Beispiel das so genannte Äquivalenzabkommen die Anerkennung von verschiedenen Hochschulabschlüssen und Studienzeiten im System des jeweils anderen Landes.
  • Das überarbeitete Doppelbesteuerungsabkommen vereinfacht unter anderem deutlich die Besteuerungssituation für viele Rentnerinnen und Rentner mit Altersbezügen aus dem jeweils anderen Staat. Zukünftig werden Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an in Frankreich ansässige Bezieher ausschließlich in Frankreich besteuert. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall.
  • Die Integration der Arbeitsmärkte in Grenzgebieten soll verbessert werden, unter anderem durch verstärkten Austausch der jeweiligen Arbeitsvermittlungsstellen.
  • Grenzüberschreitende öffentliche und private Investitionen, unter anderem im Bereich der erneuerbaren Energien und der Informationstechnik, sollen verstärkt werden.

Die Deutsch-Französischen Ministerräte sind gemeinsame Beratungen der Regierungen beider Länder. Sie finden entweder im Vollformat mit allen Kabinettsmitgliedern statt oder sie konzentrieren sich auf bestimmte Themen unter Teilnahme der fachlich zuständigen Ressorts. Sie gehen zurück auf den Elysée-Vertrag von 1963. Im Jahr 2003 haben sie die bis dahin üblichen deutsch-französischen Konsultationen abgelöst.

Die Deutsch-Französischen Ministerräte sind Ausdruck der besonderen Intensität der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern und Regierungen, die sich in der Nachkriegszeit entwickelt hat und zu einem der Motoren des europäischen Einigungsprozesses geworden ist. Das tiefe wechselseitige Vertrauen, das dichte Netzwerk zivilgesellschaftlicher Kontakte und die Bereitschaft und Fähigkeit, auch in schwierigen Fragen zu gemeinsamen Positionen zu gelangen, sind herausragende Markenzeichen des "couple franco-allemand", des deutsch-französischen Paars.

 
 

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