Erfolg für Biotechnologie-Unternehmen: Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln kann, fällt laut einem EuGH-Urteil nicht unter den Begriff des Embryos.
Das EU-weite Verbot eines Patents auf menschliche Embryonen gilt nur dann, wenn sich aus den benutzten Stammzellen auch ein Mensch entwickeln kann.Zellen, die das trotz Stimulation "in keinem Fall" können, sind auch keine "menschlichen Embryonen", entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Damit sei die Verwendung eines solchen Organismus' "zu industriellen oder kommerziellen Zwecken grundsätzlich patentierbar", heißt es im Urteil (Az. C-364/13).
Der Gerichtshof präzisierte damit seine Argumentation aus dem sogenannten Brüstle-Urteil: Im Fall des Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle hatte der EuGH 2011 entschieden, dass das Patentverbot für Embryonen mit der Befruchtung beginnt. Das Verbot gilt demnach aber auch für künstlich hergestellte Embryonen, die sich zu einem Menschen entwickeln können.
Das Patentverbot für menschliche Embryonen gilt der neuesten Entscheidung zufolge aber nicht, wenn sich Eizellen zwar nach Anregung im Wege der sogenannten Parthenogenese teilen, sich aber gleichwohl kein Mensch aus ihnen entwickeln kann.
Damit hat die International Stem Cell Corporation (Isco) gute Chancen auf ein EU-Patent für ein Verfahren zur Herstellung pluripotenter Stammzellen. Dies sind Stammzellen, die sich zu jeder beliebigen Körperzelle entwickeln können, nicht aber zu einem Menschen. Wegen ihrer Vielseitigkeit gelten sie als besonders geeignet für die Behandlung verschiedener Krankheiten, etwa Parkinson.
Britisches Gericht legte Fall dem EuGH vor
Die Isco mit Sitz in Kanada erzeugt die pluripotenten Stammzellen aus sogenannten Parthenoten. Das sind unbefruchtete Eizellen, bei denen durch eine Verbindung von chemischer mit mechanischer oder elektrischer Stimulierung die Zellteilung angestoßen wurde. Weil solchen Parthenoten das männliche Erbgut fehlt, können sie sich bislang aber nicht zu einem Menschen entwickeln.
In Großbritannien hatte die Isco ein Patent auf ihr Verfahren beantragt. Die Behörden lehnten dies mit Blick auf frühere EuGH-Rechtsprechung ab. Auf Klage der Isco legte ein britisches Gericht den Streit dem EuGH vor.
Rechtsgutachter Pedro Cruz Villalón hatte in seinen Anträgen für den Gerichtshof ebenfalls gefordert, dass Organismen, die keine Embryonen sind, patentierbar sein sollten. Er hatte aber auch gewarnt, dass Parthenoten gentechnisch so manipuliert werden könnten, dass ihnen die Entwicklung zu einem Menschen möglich wird. Bei Mäusen sei so etwas bereits gelungen.
Laut EuGH müssen nun britische Gerichte entscheiden, ob die Organismen, die Isco patentieren möchte, die Fähigkeit haben, sich zu einem Menschen zu entwickeln.