Berlin, 27.11.2014Die Frauenquote kommt ab 2016. "Wir können es uns nicht leisten, auf die Kompetenzen der Frauen zu verzichten", begründete Bundeskanzlerin Angela Merkel die Neuregelung. • „30 %-Quote“: Für Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, gilt eine Frauenquote von 30 Prozent. Dies gilt auch für Europäische Aktiengesellschaften (SE). •„Leerer Stuhl“: Werden nicht genug Frauen in den Aufsichtsrat gewählt, bleiben die jeweiligen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. •“Flexi-Quote“: Unternehmen, die entweder börsennotiert oder voll mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich klare Zielgrößen setzen, wie viele Frauen künftig in Vorstand, Aufsichtsrat und Management arbeiten sollen. Dies betrifft etwa 3500 Unternehmen. •“Verschlechterungsverbot“: Für die Zielgrößen gilt ein Verschlechterungsverbot. Gibt es bei Inkrafttreten des Gesetzes etwa im Aufsichtsrat noch keinen Frauenanteil von 30 Prozent, darf die Zielgröße nicht unter dem Ist-Zustand liegen. •“Bundesverwaltung“: Das Bundesgremienbesetzungsgesetz und das Bundes-gleichstellungsgesetz werden mit dem Ziel der Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen im Öffentlichen Dienst des Bundes und der paritätischen Vertretung in Gremien, soweit der Bund Mitglieder für diese bestimmen kann, novelliert. |