Ab sofort werden die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl am 28. September an alle wahlberechtigten Oldenburger versendet. Das teilte die Stadt am Freitag mit. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit drei Monaten ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in der Stadt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
88 Wahllokale stehen am 28. September von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe zur Verfügung. Die Adresse des jeweiligen Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Aufgrund des Kramermarktes, der am Wochenende der Wahl eröffnet wird, müssen die Wahllokale der Wahlbezirke 112 und 113 verlegt werden. Das Wahllokal befindet sich jetzt im Gebäude derGSG, Straßburger Straße 8. Die Änderungen werden am Wahltag besonders ausgeschildert. Das neue Wahllokal geht auch aus der Wahlbenachrichtigungskarte hervor.
Wer bis 7. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat oder wissen will, ob er /sie wahlberechtigt ist, kann sich im Wahlbüro unter Tel. 235-63 melden, möglichst bis zum 12. September.
Auch Wohnungslose können an der Wahl teilnehmen, wenn sie bis zum 12. September beim Wahlbüro eine Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen. Dafür ist ein aktueller Personalausweis oder Reisepass notwendig.
Das Wahlbüro wird ab 1. September im Bürgerbüro Mitte (Pferdemarkt 14, Erdgeschoss links) eingerichtet. Geöffnet ist es montags bis mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr, am 26. September bis 13 Uhr – in diesen Zeiten können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Auch eine sofortige Stimmabgabe ist möglich.