Mehr Patienten melden Fehler ihrer Ärzte

 


Mehr als 26.000 Patienten haben sich 2013 wegen des Verdachts auf Behandlungsfehler bei offiziellen Stellen beschwert. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt.
 

 

Der Medizinische Dienst hat in Berlin die aktuelle Statistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung vorgestellt, die einmal jährlich erstellt wird.Dem Bericht zufolge haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2013 in mehr als 14.000 Fällen ein Gutachten zu einem vermuteten Behandlungsfehler erstellt. Das sind gut 2.000 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der bestätigten Fehler sank dagegen mit 3.700 etwas. 

"Im Vergleich zu den Vorjahren hat die Zahl begutachteter Behandlungsfehlervorwürfe zugenommen – und zwar um 17 Prozent. Dies führen wir auf die Aufklärungsarbeit der vergangenen Jahre und die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit, aber auch auf das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz zurück", sagte Stefan Gronemeyer, stellvertretender Geschäftsführer des MDK.  


 "Im Verhältnis zur Zahl der Vorwürfe werden die meisten Behandlungsfehler aber in der Pflege und in der Zahnmedizin bestätigt. Auch dies entspricht dem Bild der Vorjahre", sagte Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern. "Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität insgesamt oder auf besonders fehlerträchtige Facharztgruppen oder Behandlungen sind aber nicht möglich", sagte Zobel. Bei den vorgestellten Zahlen handele es sich um absolute Zahlen, die in Relation zur Gesamtzahl der Behandlungen im jeweiligen Fach gesehen werden müssten.     
Knapp 70 Prozent, rund 10.200 der etwa 14.500 Vorwürfe des Jahres 2013 richteten sich gegen Krankenhäuser, gut 30 Prozent – 4.402 Fälle – betrafen niedergelassene Ärzte. Wie schon in den Vorjahren erhoben Patientinnen und Patienten die meisten Beschwerden im Zusammenhang mit Operationen. Die Orthopädie und Unfallchirurgie sowie die Allgemeinchirurgie waren am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert, gefolgt von Zahnmedizin und Gynäkologie.

Behandlungsfehlervorwürfe werden im MDK durch spezialisierte Gutachterteams bearbeitet. Liegt ein Fehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Die MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der Medizin auch Irrtümer in der Zahnmedizin und Pflege. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten.       

Patientenschützer fordern Hilfefonds für Opfer

Als Reaktion auf die Statistik forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutzmehr Hilfe für die Opfer von Behandlungsfehlern in Kliniken und Arztpraxen. "Um die größte Not der geschädigten Patienten zu lindern, brauchen wir einen Härtefall-Fonds", sagte deren Vorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. SPD und CDU/CSU müssten Schritte hin zu einem besseren Patientenschutz realisieren. "Doch eine gesetzliche Initiative bleibt aus", kritisierte Brysch. "Wir brauchen 200 Millionen für einen Härtefall-Fonds." 

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