Diese wesentlichen Änderungen bei der Ökostrom-Förderung hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Die Reform des EEG macht die Energiewende im Stromsektor berechenbarer, ohne sie abzuwürgen. Damit hat die Bundesregierung einen zentralen Punkt ihrer energiepolitischen Agenda des Jahres 2014 umgesetzt.
Die Reform soll den schnellen Anstieg der Kosten bremsen, der beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor in den letzten Jahren entstanden war. Um den jährlichen Zuwachs an Anlagen zu begrenzen, soll es für den Ausbau der Windenergie und bei der Biomasse künftig Mengenobergrenzen geben. Eine solche Begrenzung gibt es bereits seit 2012 bei der Fotovoltaik und hat sich dort bewährt. Der langsamere Zuwachs von Anlagen dämpft die Kosten und sorgt dafür, dass die Zunahme des Ökostroms und der Trassenbau miteinander Schritt halten können.
Neue Anlagen sollen künftig – nach Größe gestuft – ihren Strom selbst vermarkten und dadurch auf die reguläre EEG-Vergütung verzichten. Spätestens ab 2017 soll die Bundesnetzagentur Strommengen ausschreiben und somit kostengünstige Anbieter finden.
Die Novelle geht nun in das parlamentarische Verfahren. Ziel ist, dass das neue EEG am 1. August 2014 in Kraft tritt.
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