Rat beschließt Mindestlohn bei städtischen Aufträgen

 

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2013 einen Mindestlohn von 8,50 Euro für die Ausführung von städtischen Aufträgen beschlossen. Damit wird, nachdem bereits im Mai ein Mindestlohn von 8,50 Euro für alle städtischen Beschäftigten beschlossen wurde, ein weiteres deutliches Zeichen gesetzt, dass die Stadt Oldenburg keine Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnbereich unterstützt, die im Ergebnis zu Lasten der Sozialsysteme gehen.

Diese Entscheidung wurde im Vorgriff auf das Inkrafttreten des neuen Landesvergabegesetzes getroffen. Auftragnehmer städtischer Aufträge müssen nunmehr verbindlich erklären, dass sie ihren Beschäftigten entweder einen Tariflohn oder zumindest einen Stundenlohn von 8,50 Euro zahlen. Ansonsten können sie den Auftrag nicht erhalten. Die Neuregelung gilt zunächst für alle städtischen Ausschreibungen ab 10.000 Euro, die nicht binnenmarktrelevant sind.

Neues Tariftreue- und Vergabegesetz
Am 30. Oktober 2013 hat der Niedersächsische Landtag ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen, das am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird. Dieses sieht vor, dass die Tariftreue- und Mindestlohnregelungen auch bei europaweiten Ausschreibungen gelten.

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