Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben heute die Höhe der EEG-Umlage 2014 bekannt gegeben. Die Abgabe, die zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien zu entrichten ist, steigt zum 1. Januar auf 6,240 Cent pro Kilowattstunde.
Der Anstieg um knapp 20 Prozent belegt aus Sicht der Bundesregierung erneut, dass eine grundlegende Reform der Förderung erneuerbarer Energien zu den zentralen Aufgaben in der neuen Legislaturperiode gehört. Energie soll sicher, umweltfreundlich und bezahlbar bleiben.
Die alte Förderstruktur im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) diente der Entwicklung von Wind, Sonne oder Biomasse vom Nischen- zum relevanten Marktanbieter. Dieses Ziel ist erreicht. Deshalb hatte die Bundesregierung bereits Ende vergangenen Jahres eine Reform vorbereitet, die den Pfad der stärkeren Marktintegration fortsetzen und die finanziellen Lasten des weiteren Ausbaus angemessen verteilen sollte. Diese Reform hat jedoch nicht die Zustimmung der Länder gefunden.
Bereits 2011 und 2012 hat die Bundesregierung die alte Förderstruktur schrittweise angepasst. Um die finanzielle Belastung der Verbraucher beim Ausbau der erneubaren Energien zu dämpfen, sind vor allem die Fördersätze für Photovoltaik gesunken. Der Erfolg: Die Kosten, die durch neue Anlagen entstehen, haben seit 2010 um rund 85 Prozent abgenommen. Während die im Jahr 2010 installierten Anlagen Kosten von rund 2,2 Milliarden Euro auslösten, werden die Neuanlagen von 2013 lediglich rund 300 Millionen Euro verursachen.
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