Menschen, die ein Organ spenden und Patienten, die ein Organ brauchen, können in Deutschland darauf vertrauen: Transplantationen werden nach Recht und Gesetz durchgeführt. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle ist das auch in der Vergangenheit der Fall gewesen. Aber es hat Unregelmäßigkeiten bis hin zu strafbaren Handlungen gegeben. Die Bundesregierung hat für Aufklärung gesorgt und dort, wo nötig, Regelungen verschärft.
Das Thema Organspende geriet in die Schlagzeilen, nachdem Unregelmäßigkeiten an der Uniklinik Göttingen bekanntgeworden waren. Jetzt haben die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband die 24 Lebertransplantationszentren gründlich überprüft. Das Ergebnis: Lediglich in vier der 24 Zentren waren schwerwiegende Verstöße bei der Vergabe von Organen festzustellen. Privatpatienten wurden nicht bevorzugt.
Kontrollsysteme verschärft
Die Bundesregierung hat gehandelt: Das Transplantationsgesetz wurde noch einmal geändert. Die Überprüfungen, die jetzt stattgefunden haben, sind Teil des ausgeweiteten Kontrollsystems im Transplantationswesen. Danach finden Kontrollen mindestens einmal in drei Jahren statt.
Es gilt das sogenannte Mehraugenprinzip, und Bundesärztekammer muss sich die Richtlinien vom Bundesgesundheitsministerium genehmigen lassen. Damit werden sie transparenter.
Seit August ist es strafbar, Daten zum Gesundheitszustand eines Patienten falsch zu erheben, zu dokumentieren oder zu übermitteln. Bei Verstoß droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Gut ein Jahr nach den Vorfällen an der Uniklinik Göttingen hat am 19. August 2013 der Strafprozess gegen den leitenden Chirurgen begonnen.
12.000 Menschen warten auf ein Organ
All diese Maßnahmen dienen dazu, das Vertrauen in die Organspende wieder herzustellen. Jeden Tag sterben drei Menschen, die eine Organspende hätte retten können. Über 12.000 Menschen warten allein in Deutschland auf ein Spenderorgan.