Guter Weg für betriebliche Kindertagesbetreuung

Gemeinsame Lösung für Finanzierungsgrundlage

 

 

Zum 1. Januar tritt die neue städtische Finanzierungsgrundlage für Betreuungseinrichtungen nicht schulpflichtiger Kinder in Betrieben in Kraft. Nach der Vorstellung des Konzeptes im Sommer gab es Kritik von einigen Unternehmen, insbesondere die Nachfrage, ob sich die Finanzierungsgrundlage für ihre Großtagespflegestellen verschlechtere.

Finanzierungsmodell gemeinsam mit Unternehmen entwickeln
In ausführlichen Gesprächen haben Wirtschaft und Stadtverwaltung in den letzten Wochen die Vorzüge der neuen Regelung und Spielräume herausgearbeitet. Oberbürgermeister Gerd Schwandner dazu: „Viele Mütter und Väter möchten ihre Kinder nah am Arbeitsplatz betreuen lassen. Betriebliche Großtagespflegestellen sind eine hervorragende Möglichkeit, Familie und Beruf auf ideale Weise zu vereinen. Es war uns eine Herzensangelegenheit, das neue Finanzierungsmodell zusammen mit den Unternehmen weiterzuentwickeln.“

Stadt unterstützt Unternehmen konstruktiv
Werner zu Jeddeloh, Geschäftsführer der BÜFA GmbH & Co. KG, zu den Ergebnissen der Gespräche zwischen vier größeren Oldenburger Betrieben und der Stadtverwaltung: „Die Kindertagesbetreuung ist für uns ein wichtiger Baustein für unsere Demografiefestigkeit. Es ist klar geworden, dass die Stadt nicht in unsere Entscheidungsprozesse und Flexibilität eingreifen will, sie will uns weiterhin konstruktiv unterstützen, finanziell und in der Geisteshaltung zum Thema Beruf und Familie.“ Die Betriebe hoben hervor, dass die Stadt einfache Regelungen im Sinne der Eltern und der Betriebe getroffen hätte. Sie lobten insbesondere die Regelung zu den einheitlichen Elternbeiträgen, die es allen Eltern unabhängig vom Einkommen ermöglicht die Angebote wahrzunehmen.

So sieht das Finanzierungsmodell aus
Die Unternehmen können für Zeiten, die Eltern über die notwendige Betreuung hinausbuchen, selbst einen Elternbeitrag erheben. Die notwendigen ungedeckten Betriebskosten – unter anderem ungedeckte Personalkosten, Gebäudekosten – werden von der Stadt mit 50 Prozent bezuschusst. Kosten für die Mittagsverpflegung erhebt der Betrieb direkt von den Eltern. Ansonsten bleibt es bei der auch für andere Tagespflegen üblichen Zahlung der Stadt von 4,50 Euro je Kind und betreute Stunde.

Reformen sollen Wirtschaftsstandort stärken
Sozialdezernentin Dagmar Sachse zur erfolgreichen Verständigung mit den Unternehmen: „Uns ist wichtig, dass die Großtagespflegestellen in freier Trägerschaft und bei den Betrieben eine auskömmliche Finanzierung erhalten. Wir haben uns gut miteinander abgestimmt und ich denke, allen ist klar geworden, dass die Stadt mit dieser Reform noch mehr Anreize dafür schafft, dass weitere Unternehmen ihre Gedanken über eine eigene Betreuung in die Tat umsetzen können.“ Klaus Wegling, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung ergänzt: „Die Oldenburger Unternehmen sind so gut mit Aufträgen ausgelastet, dass sie auf Beschäftigte nicht verzichten können, die eine Betreuung direkt an der Arbeitsstätte wünschen. Deswegen ist der gemeinsame Weg der Unternehmen und der Stadt zur Stärkung der Großtagespflegestellen genau der richtige. Die eingeleiteten Reformen sind eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes, da diese Förderung der betrieblichen Kindertagesbetreuung in der Region einmalig ist.“

 

Unternehmen und Institutionen zu Info-Veranstaltung eingeladen
Die betriebliche Kindertagesbetreuung ist übrigens auch zentrales Thema einer gemeinsamen Veranstaltung der Wirtschaftsförderung und des Amtes für Jugend, Familie und Schule amDonnerstag, 12. September 2013, von 15.30 bis 17.30 Uhr, im Technologie- und Gründerzentrum Oldenburg (Marie-Curie-Straße 1). Mehr als 370 Unternehmen und Institutionen hatte Oberbürgermeister Gerd Schwander dazu persönlich angeschrieben. Anmeldungen nimmt die städtische Wirtschaftsförderung noch gern entgegen unter der Telefonnummer 235-2821 oder per E-Mail an birgit.schulz(at)stadt-oldenburg.de.

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