Arm, alt, weiblich

Vielen Frauen mittleren Alters in Deutschland droht Altersarmut. Sie haben für die Familie ihren Job aufgegeben und werden nun vom neuen Unterhaltsrecht bestraft.

 


Wenn Jutta Hoffmann in zwei Jahren aufhört zu arbeiten, muss die Altenpflegerin mit etwas mehr als 800 Euro im Monat auskommen. So hoch wird die Rente der heute 63-Jährigen sein – und das, obwohl Hoffmann in den vergangenen 20 Jahren berufstätig war, drei Kinder groß gezogen und ihrem Mann fast 30 Jahre lang den Haushalt geführt hat. 2008 wurde sie nach fast drei Jahrzehnten Ehe geschieden. Auf Unterhalt vom Exmann zusätzlich zur schmalen Rente kann Hoffmann nicht hoffen.

Denn seit 2008 gibt es in Deutschland ein neues Unterhaltsrecht. Darin ist ein grundsätzlicher Versorgungsunterhalt bis zum Lebensende für Geschiedene nicht mehr vorgesehen. Der finanziell stärkere Partner soll den schwächeren zwar unterstützen – aber ob, wie viel und wie lange es Unterhalt gibt, entscheidet das Gericht.

TINA GROLLAnspruch auf Unterhalt besteht, wenn ein gemeinsames Kind im Alter von unter drei Jahren beim Expartner lebt. Aber auch dann muss nachgewiesen werden, dass das Kind nicht anderweitig betreut werden kann und deshalb eine Berufstätigkeit nicht möglich ist. In allen anderen Fällen ist derUnterhaltsanspruch nur sehr schwer durchsetzbar. Es gilt die sogenannte nacheheliche Eigenverantwortung. Mehr noch: Ob lange oder kurze Ehen, Ehen mit oder ohne Kindern – alle werden gleich behandelt. Gültig ist das neue Unterhaltsrecht für alle Ehen, die nach 1977 geschieden wurden. Es führt damit eine ganze Frauengeneration in die Altersarmut, denn es sind nach wie vor die Frauen, die wegen der Familie im Beruf aussetzen oder zurückstecken – und nach der Ehe der finanziell schwächere Partner sind."Das neue Unterhaltsgesetz ist eine Katastrophe", sagt Jutta Wagner, Präsidiumsmitglied des Deutschen Juristinnenbund (DJB). Der DJB hatte schon frühzeitig auf die negativen Auswirkungen der Gesetzesnovellierung aufmerksam gemacht – vergeblich.

Wenig Vorsorgemöglichkeit als Zuverdienerin

Wagner ist Familienanwältin. In ihrer Kanzlei sitzen Frauen wie Jutta Hoffmann, die nach einer langjährigen Ehe große finanzielle Probleme plagen. Den Job haben sie für die Familie aufgegeben, allenfalls später einen Teilzeitjob angenommen. In die Rentenkasse haben sie deshalb kaum eingezahlt. Während der unbereinigte Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen 23 Prozent beträgt, ist die Einkommensdifferenz zwischen Rentnerinnen und Rentnern noch größer: Frauen haben im Alter im Durchschnitt 59,6 Prozent weniger als Männer. 

Jutta Hoffmann hat 1978 geheiratet und wurde schnell Mutter. Sie unterbrach ihre Berufstätigkeit, um die drei Kinder zu versorgen. Als die aus dem Gröbsten raus waren, wollte Hoffmann wieder arbeiten gehen, aber der Schwiegervater wurde pflegebedürftig. Erst Ende der 1990er Jahre kehrte Hoffmann in den Beruf zurück. Doch nach so langer Abwesenheit fand sie keine Stelle als Krankenschwester. Also nahm sie einen Teilzeitjob als Altenpflegerin an – und zahlte damit endlich wieder ins Rentensystem ein. Eine private Altersvorsorge hat sie nie abgeschlossen. "Ich dachte ja, dass die Lebensversicherung meines Mannes uns beide absichern würde", sagt sie.

Doch es kam anders. Nach fast 30 Jahren scheiterte die Ehe. Hoffmanns Exmann hat noch einmal geheiratet und eine neue Familie gegründet. Einen Unterhaltsanspruch konnte seine Exfrau vor Gericht nicht durchsetzen. Denn die Kinder sind erwachsen und Hoffmann arbeitet seit der Trennung wieder Vollzeit.

Mit der Rente droht ihr nun die Armut. Wie sie mit 800 Euro pro Monat über die Runden kommen soll, weiß sie nicht. Allein ihre kleine Wohnung kostet 550 Euro Warmmiete. Bleiben 250 Euro für Telefon, Strom, Essen, Kleidung, Medikamente und sonstiges. "Ich werde aufstockend Hartz IV beantragen und hoffen, dass meine Kinder mich unterstützen", sagt Hoffmann.

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