Die Europäische Union (EU) ist entschlossen, die Schuldenkrise zu überwinden und die Stabilität des Euro-Währungsgebiets zu schützen. EFSM, EFSF und ESM sind ein starker Schutz.
Als Hilfe für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Mitgliedstaaten spannte die EU ab Mai 2010 den Euro-Schutzschirm auf. Er setzt sich zusammen aus dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF).
Mit den Mitteln aus dem EFSF in Höhe von 440 Milliarden Euro, denjenigen aus dem EFSM der EU in Höhe von 60 Milliarden Euro sowie der Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Höhe von 250 Milliarden Euro verfügt er über ein Ausleihvolumen von 750 Milliarden Euro und ist temporär angelegt.
Mit dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) richten die Eurostaaten ab Juli 2012 einen dauerhaften institutionellen Schutz- und Nothilfemechanismus ein. Der ESM sichert langfristig und nachhaltig Vertrauen in die Stabilität der Eurozone. Sein Stammkapital beträgt 700 Milliarden Euro. Diese Summe teilt sich auf in 80 Milliarden einzuzahlendes Kapital und weiteren 620 Milliarden Euro an Garantien.
Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
Der EFSM ist ein EU-Gemeinschaftsinstrument. Er steuert zu dem im Jahr 2010 errichteten temporären Euro-Schutzschirms 60 Milliarden Euro bei. Der deutsche Finanzierungsanteil entspricht dem Anteil am EU-Haushalt in Höhe von rund 20 Prozent. Mit der Ablösung durch den permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wird der EFSM ersatzlos wegfallen.
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist ein weiteres Element des bis Mitte 2013 begrenzten Euro-Schutzschirmes. Danach wird die EFSF durch den dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ersetzt.
Die EFSF reicht gegen klar definierte Auflagen Finanzhilfen an Euro-Mitgliedstaaten aus, um deren Zahlungsfähigkeit zu sichern und damit die Finanzstabilität im Euroraum insgesamt zu schützen. Das Geld für die Kredite leiht sich die EFSF am Kapitalmarkt. Hierfür stellen die Euro-Länder anteilig Garantien bereit.
Gewaltiges Ausleihvolumen und erhöhter Garantierahmen
Das Ausleihvolumen der EFSF beträgt insgesamt 440 Milliarden Euro. Um eine möglichst günstige Refinanzierung auf den Kapitalmärkten sicherzustellen, haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone den maximalen Garantierahmen auf 780 Milliarden Euro erhöht. Die Euro-Mitgliedstaaten stellen dafür gemäß ihren Anteilen an der Europäischen Zentralbank (EZB) die notwendigen Garantien bereit. Der maximale Garantieanteil Deutschlands beträgt rund 211 Milliarden Euro.
Hilfe nur gegen Auflagen
Aus der EFSF sind Kredite im Umfang von rd. 200 Mrd. Euro für die Programmländer Irland, Portugal und Griechenland zugesagt. Die Auszahlung ist an finanz- und wirtschaftspolitische Auflagen gekoppelt. Europäische Kommission, Europäische Zentralbank (EZB) und Internationaler Währungsfonds (IWF), die so genannte Troika, überwachen engmaschig die strikte Einhaltung. Auch Spanien hat angekündigt, den Antrag auf Aufnahme unter den EFSF-Schutzschirm zu stellen.
Instrumente der EFSF
Neben der Kreditvergabe stehen der EFSF vorsorgliche Kreditlinien, Rekapitalisierungen von Finanzinstituten sowie Primär- und Sekundärmarktinterventionen zur Verfügung.
Mitgliedstaaten, die grundsätzlich über gesunde Fundamentaldaten verfügen, unterstützt die EFSF bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten durch Bereitstellung einer Kreditlinie. Ist durch spezifische Probleme im Finanzsektor eines Mitgliedstaats die finanzielle Stabilität gefährdet, kann die EFSF ein Darlehen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten zur Verfügung stellen.
Verantwortlich für die Rückzahlung und Einhaltung der Konditionen bleibt aber immer der empfangende Mitgliedstaat.
Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM)
Der unbefristete Rettungsschirm ESM soll im Juli 2012 starten und Mitte 2013 den EFSF vollständig ablösen. Der ESM ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtpakets zur dauerhaften Stärkung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
- Der ESM wird auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages zwischen den Euroländern gegründet. Er kann maximal 500 Milliarden Euro an Darlehen vergeben.
- Das Stammkapital beträgt 700 Milliarden Euro. Dies ist Grundlage für die höchste Bonität (AAA-Rating) und damit für niedrige Zinsen.
- Die Vertragsländer zahlen in 5 Raten 80 Milliarden Euro in den ESM ein. Der deutsche Anteil hierfür beträgt 21,7 Milliarden Euro. Die ersten beiden Raten (8,7 Milliarden Euro) zahlt Deutschland bereits in diesem Jahr ein.
- Außer dem eingezahlten Kapital ist der ESM mit weiteren 620 Milliarden Euro Gewährleistungen ausgestattet. Der deutsche Anteil hierfür beträgt 168,3 Milliarden Euro.
- Eng verknüpft mit dem ESM ist der neue Fiskalvertrag der EU: Hilfen aus dem ESM können nur diejenigen Ländern erhalten, die den Fiskalvertrag ratifiziert und nationale Schuldenbremsen eingeführt haben.