Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind heute keinesfalls mehr ausschließlich Frauen-Thema. Dennoch tragen Frauen häufig den größeren Teil zur Versorgung von Kindern und Familie bei. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat jüngst noch einmal auf die besondere Situation von berufstätigen Müttern im Gesundheitswesen hingewiesen. Immerhin sind rund 80 Prozent der Beschäftigen im Krankenhaus Frauen. Im Bereich der Altenpflege sind es 85 Prozent. Deshalb fördert das Bundesgesundheitsministerium Maßnahmen, mit denen Beruf und Familie leichter in Einklang gebracht werden können.
Seit Juli 2010 gibt es einen Runden Tisch für Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen. Anette Widmann-Mauz, Parlamentarische Geschäftsführerin im Bundesgesundheitsministerium, hat ihn ins Leben gerufen. Seine Mitglieder kommen aus Krankenhäusern, der Ärzteschaft einschließlich des Deutschen Ärztinnenbundes, aus Pflegeeinrichtungen, Gewerkschaften, Ländern und vom Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen. Alle gemeinsam wollen Ideen entwickeln, damit Familie und Beruf im Gesundheitswesen besser vereinbar werden.
Erste Empfehlungen hat der Runde Tisch schon im Dezember 2010 formuliert. So sollen für junge Mütter alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, weiter Medizin in Vollzeit, zu studieren. Bei Teilzeit, wenn die Kinderbetreuung fehlt, würde sich das Studium verlängern. Der Runde Tisch empfiehlt auch, die praktischen Studienanteile mehr zu flexibilisieren.
Von der Weiterbildung in Teilzeit wird noch zu wenig Gebrauch gemacht. Hier muss es mehr Möglichkeiten geben. Die Landesärztekammern werden aufgefordert, ihre Weiterbildungsregelungen zu vereinheitlichen. Ein Umzug in ein anderes Bundesland darf nicht dazu führen, dass Weiterbildungen nicht anerkannt werden.
Im Oktober 2011 konnte Widmann-Mauz konstatieren, dass bereits einige der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen umgesetzt sind. So wurden 2011 zwei Internetplattformen freigeschaltet, über gute Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Krankenhaus und der Arztpraxis informieren.
Im Versorgungsstrukturgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft trat, wurden wichtige Vorschläge des Runden Tisches aufgegriffen: niedergelassene Ärztinnen können sich im Zusammenhang mit der Geburt statt sechs jetzt 12 Monate vertreten lassen. Für die Erziehung von Kindern besteht jetzt die Möglichkeit, einen Entlastungsassistenten bis zu 36 Monate (vorher sechs Monate) zu beschäftigen.
Die Richtlinien für Mutter-/Vater-Kind-Kuren sollen überarbeitet werden. Widmann-Mauz erwartet sich davon eine "spürbare Verbesserung bei der Bewilligungsprüfung im Sinne der Mütter und Väter".
"Allerdings lässt sich durch Gesetze nicht alles regeln. Auch die Verantwortlichen vor Ort, beispielsweise in den Krankenhäusern, müssen ihre Möglichkeiten zur Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen nutzen. Durch Erleichterung des Wiedereinstiegs nach Elternzeit oder durch Kinderbetreuungsangebote," betont Widmann-Mauz.
Der Runden Tisch setzt seine Arbeit fort.