Die Bahn hat Nachverhandlungen abgelehnt. Dies hat sie Professor Dr. Bernhard Stüer, Prozessvertreter der Stadt Oldenburg, und der privaten Klägergemeinschaft in einem am Mittwoch, 30. Mai, bekannt gewordenen Schreiben mitgeteilt. Betriebsbeschränkungen seien mit der Bahn nicht verhandelbar, hieß es darin. Bei der Planung ihrer Strecken sei die DB Netz AG zudem an die Vorgaben des Bundesgesetzgebers (Bedarfsplan als Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes) gebunden. Der Entwurf des Vergleichstextes, der für alle im Abschnitt Oldenburg betroffenen Bahnanlieger einen zeitlich vorgezogenen Lärmschutz enthalte, komme der Stadt Oldenburg und ihren Einwohnern aber auch den Klägern schon sehr entgegen.
Stüer zeigte sich von der Antwort der Bahn enttäuscht: „Da hätte man sich gewiss auch weitere Zugeständnisse der Bahn vorstellen können“, so der bundesweit renommierte Verwaltungsjurist. Zugleich habe die Antwort die Kläger nicht ganz unvorbereitet getroffen. „Unsere Blicke sind nun nach Leipzig gerichtet“, kommentierte Stüer die aktuelle Lage und fügte hinzu: „Es empfiehlt sich, den Erörterungstermin in Leipzig gut vorzubereiten und vor allem, alle Kläger dorthin mitzunehmen. Für kommenden Mittwoch, 6. Juni, sind die Kläger und Bürgerinitiativen zu einem weiteren Treffen ins Rathaus eingeladen. Dort werde eine weitere interne Abstimmung erfolgen. Und Stüer gibt sich nach wie vor zuversichtlich: „Ich gehe davon aus, dass wir noch vor den Sommerferien die Reise zu Deutschlands schönstem Gerichtsgebäude antreten werden, und dort ein für alle Beteiligten akzeptabler Vergleich geschlossen wird.“