Rückblick auf fünf Jahre Bürokratieabbau

 

 

 

Das Bundeskabinett hat den Jahresbericht 2011 zum Bürokratieabbau beschlossen. Darin wird der Stand der Umsetzung des seit 2006 laufenden Regierungsprogramms "Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung" dargestellt.

 

Der Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, Staatsminister Eckart von Klaeden, sagte: "Im Jahr 2011 wurden wesentliche Wegmarken erreicht und entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt. Die maßgebenden Ziele der Bundesregierung bleiben dabei, den Aufwand für die Erfüllung des Rechts auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten und gleichzeitig die Qualität des Rechts und seine gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen".

Bundesregierung erreicht Zielvorgabe

Im Jahr 2006 verpflichtete sich die Bundesregierung, bis Ende 2011 Bürokratiekosten aus Informationspflichten für die Wirtschaft um 25 Prozent abzubauen. Der Bericht zeigt, dass Deutschland sich in Sachen Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung auf einem guten Weg befindet. Die Bundesregierung hat - wie versprochen - alle Maßnahmen auf den Weg gebracht, um das 25-Prozent-Netto-Abbauziel für die Bürokratiekosten der Wirtschaft zu erreichen. Mit der systematischen und nachprüfbaren Darstellung des Erfüllungsaufwands neuer Regelungsentwürfe ist ein weiterer Grundstein für besseres Recht gelegt worden.

Wichtiger Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit

Bundeswirtschaftsminister Rösler: "Mit dem Jahresbericht blicken wir auch auf fünf Jahre erfolgreichen Bürokratieabbau zurück. Für Unternehmen wurden die bürokratischen Belastungen im Vergleich zum Jahr 2006 um 25 Prozent abgebaut. Damit sparen unsere Unternehmen jährlich fast 11 Mrd. Euro, die sie für produktivere Verwendungen einsetzen können. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Auf Dauer erhöhen wir so das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland. Diesen Weg werden wir engagiert fortführen."

Aus dem Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat insbesondere die Novellierung des Vergaberechts zur Reduzierung bürokratischer Belastungen für Unternehmen beigetragen. Diese Maßnahme entlastet die Unternehmen jedes Jahr um über 400 Mio. Euro. In dieser Legislaturperiode ist das die zweitgrößte Entlastungsmaßnahme eines einzelnen Ressorts innerhalb der Bundesregierung.

Für die Zukunft hat sich die Bundesregierung verpflichtet, den Aufwand zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben weiterhin auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten und gleichzeitig die Qualität des Rechts zu verbessern, um seine Verständlichkeit und gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen.

 
 

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