Das Kabinett hat die Aktualisierung des deutschen Stabilitätsprogramms für das Jahr 2012 beschlossen. Das Programm zeigt: Deutschland wird die europäischen und nationalen finanzpolitischen Vorgaben in vollem Umfang erfüllen.
Bereits ab diesem Jahr hält Deutschland sein mittelfristiges Haushaltsziel mit einem strukturellen Defizit von maximal 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ein.
Dieses Ziel hatte sich Deutschland selbst gesetzt, so verlangt es auch der Stabilitäts- und Wachstumspakt von den Mitgliedstaaten.
Ab 2014 werden sowohl der strukturelle als auch der tatsächliche gesamtstaatliche Finanzierungssaldo ausgeglichen sein.
Mit dem strukturellen Defizit wird der Teil des Gesamtdefizits der öffentlichen Haushalte bestimmt, der dauerhaften Charakter hat. Der sich also nicht im Laufe eines Konjunkturzyklus selbsttätig abbaut oder durch gesetzlich befristete Maßnahmen begründet ist. Zu den öffentlichen Haushalten gehören die Haushalte von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen.
Auch die Schuldenstandsquote (Anteil der Staatsschulden am BIP) reduziert sich deutlich: Sie wird von 82 Prozent in diesem Jahr spürbar zurückgehen auf 73 Prozent im Jahr 2016. Die Quote war zuvor seit 2008 infolge der Stabilisierungsmaßnahmen zur Finanz- und Staatsschuldenkrise deutlich angestiegen.
Deutschland wird die Vorgaben voll erfüllen
Mit einem gesamtstaatlichen Defizit in Höhe von ein Prozent des BIP hielt Deutschland bereits im vergangenen Jahr den europäischen Grenzwert von drei Prozent des BIP ein. Damit erfüllte Deutschland seine Selbstverpflichtung aus dem Euro-Plus-Pakt des letzten Jahres. Es hatte sich verpflichtet, den Grenzwert bereits zwei Jahre früher zu erreichen als mit dem Defizitverfahren gefordert war.
Das sind die wesentlichen Kennzahlen des aktualisierten deutschen Stabilitätsprogramms 2012. Mit seiner finanzpolitischen Zielrichtung wird Deutschland die europäischen und nationalen finanzpolitischen Vorgaben in vollem Umfang erfüllen. Deutschland trägt damit wesentlich zur Stabilität der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bei.
Die Euro-Staaten sind nach den Bestimmungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts verpflichtet, jährlich aktualisierte Stabilitätsprogramme vorzulegen. Sie beschreiben die Entwicklung des gesamtstaatlichen Defizits, der öffentlichen Haushalte sowie der Wirtschaftslage. Das aktuelle deutsche Stabilitätsprogramm gibt einen Ausblick auf die Entwicklung bis zum Jahr 2016. Die Mitgliedsstaaten, die nicht die gemeinsame Währung angenommen haben, legen entsprechend Konvergenzprogramme vor.
Schärfung der europäischen Fiskalregeln
Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt ist Basis für die haushaltspolitische Überwachung der EU-Mitgliedstaaten.
Die Euro-Gruppe hat die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts im vergangenen Jahr im Zuge der Schuldenkrise deutlich verschärft. Zudem haben die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets sowie von sechs weiteren EU-Staaten im März 2011 den „Euro-Plus-Pakt“ beschlossen.
Mit dem Pakt verpflichten sich die teilnehmenden Mitgliedstaaten auf konkrete Maßnahmen. Mit ihnen soll die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigung und die Finanzstabilität gefördert werden. Außerdem verpflichten sich die Staaten die Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen zu verbessern.
Im März 2012 wurde außerdem der so genannte Fiskalvertrag unterzeichnet. Ziel des Vertrags ist es, die finanzpolitische Stabilitätsunion auf eine verlässliche Grundlage auch im nationalen Recht der jeweiligen Vertragsstaaten zu stellen
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