Pflegenoten sollen verbessert werden

 

 

Berlin, 02.04.2012

 

Derzeit verhandelt der GKV-Spitzenverband mit den Trägerorganisationen der Pflegeheime über die Weiterentwicklung der sogenannten Pflegenoten. Der GKV-Spitzenverband fordert eine klare Verschärfung bei der Benotung, um Qualitätsunterschiede deutlicher erkennbar zu machen.

Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:

„Die wichtigste Aufgabe eines Pflegeheims ist die gute Pflege der Bewohner. Wenn es da Mängel gibt, muss dies direkt und unausweichlich zu einer schlechteren Gesamtnote führen. Mit der Bildung von Kernkriterien und der Einführung der Note 6 werden die Pflegenoten noch mehr Transparenz in die Qualität von Pflegeheimen bringen. In den laufenden Verhandlungen mit den Organisationen der Heimträger werden wir auf mehr Transparenz und strengere Noten drängen. Sollte der Verhandlungsweg nicht zum Erfolg führen, werden wir die aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen neu geschaffene Schiedsstelle anrufen.“


Jährliche Qualitätsprüfungen

Jedes der 11.600 Pflegeheime in Deutschland muss sich einmal im Jahr einer Qualitätsprüfung stellen. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden mit Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet und im Internet veröffentlicht. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten so bundesweit Informationen über die Qualität aller Pflegeheime. Die Pflegenoten geben insbesondere Auskunft über die Qualität der pflegerischen Leistungen und der sozialen Betreuung, aber auch über die hauswirtschaftlichen Leistungen und die Organisation der Einrichtungen.

Die Gesamtnote gibt dabei eine erste Orientierung. Genauere Informationen liefern die vier Bereichsnoten bzw. die 64 Einzelkriterien, die den Bereichsnoten und der Gesamtnote zugrunde liegen. Hinzu kommt noch eine Bewohnerbefragung, deren Ergebnis ebenfalls veröffentlicht wird. So vermitteln die insgesamt 82 Einzelkriterien einen recht guten Eindruck von der Qualität eines Pflegeheims. Diese Bewertungssystematik, die seinerzeit aufgrund gesetzlicher Vorgaben einvernehmlich mit den Heimträgern beschlossen werden musste, geht den Pflegekassen nicht weit genug.


Kernkriterien und verbindliche Abwertungsregelung sollen eingeführt werden

Mit dem Ziel, dass negative Bewertungen von bestimmten personenbezogenen Kriterien, die für den Gesundheitszustand und das Wohlbefinden von Pflegebedürftigen von herausragender Bedeutung sind, nicht durch positive Bewertungen in anderen Bereichen mit Blick auf die Gesamtnote ausgeglichen werden können, sollen 15 Bewertungskriterien künftig als Kernkriterien bewertet werden. Für jedes nicht erfüllte Kernkriterium bei nur einem einzigen geprüften Heimbewohner wird die Gesamtnote für das Pflegeheim zwingend um 0,2 Notenstufen herabgesetzt. So kann das Pflegeheim im schlechtesten Fall um drei volle Noten herabgestuft werden. Die 15 Kernkriterien sind als Anlage beigefügt.


Stichprobenbildung soll verändert werden

Es ist nicht möglich, bei der jährlichen Prüfung aller Pflegeheime auch die Pflegequalität bei allen Bewohnern zu prüfen. Deshalb wird in jedem Pflegeheim eine Stichprobe durchgeführt. Die Regeln für die Bildung einer Stichprobe sind entscheidend dafür, ob ihr Ergebnis hinterher auch repräsentativ ist. Zur Überprüfung verschiedener Stichprobenmodelle wurden in neun Pflegeheimen Vollerhebungen zu den Kriterien der Qualitätsprüfungen durchgeführt.

Im neuen Stichprobenmodell soll die Inaugenscheinnahme künftig bei neun Personen, unabhängig von der Einrichtungsgröße, durchgeführt werden. Konkret sollen aus jeder der drei Pflegestufen zufällig drei Bewohner ausgewählt werden. Dadurch steigt die Vergleichbarkeit der Ergebnisse und die verschiedenen Kriterien (z. B. „Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz bzw. mit Blasenkatheter die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt?“) werden häufiger tatsächlich bewertet.

Die Änderung der Stichprobenbildung führt dazu, dass sich die Zahl der im Rahmen der Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen zu begutachtenden Personen von ca. 84.800 Personen pro Jahr auf ca. 104.700 pro Jahr erhöht.

Überflüssige Kriterien sollen gestrichen werden

Von den insgesamt 82 Transparenzkriterien sollen zehn Kriterien gestrichen werden. Sie sind als reine Dokumentationsfragen („Werden Sturzereignisse dokumentiert“) oder als zu undifferenziert („Gibt es identifikationserleichternde Millieugestaltung in Zimmern und Aufenthaltsräumen“) bewertet und sind damit für den (potentiellen) Bewohner eines Pflegeheims und dessen Angehörige irrelevant. So soll die Erhebung der Daten für die Pflegenoten von unnötiger Bürokratie befreit werden.

 

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