Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland „riestern“ - und es werden immer mehr. Gerade für Geringverdiener und Familien mit Kindern ist es wegen der staatlichen Zulagen attraktiv zu riestern. Auch Häuslebauer profitieren davon. Ein Überblick zeigt, worauf es bei der Riester-Rente ankommt und welche Faktoren Einfluss auf die Höhe der staatlichen Förderung haben.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Es gibt sie seit 2001.
Grundsätzlich können alle Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, einen Riester-Sparvertrag abschließen. Auch Beamte, Richter und Soldaten sind förderberechtigt. Selbst Ehepartner von Riester-Sparern können unter bestimmten Voraussetzungen profitieren, auch wenn sie selbst keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten.
Für den Aufbau einer ergänzenden privaten Altersvorsorge gibt es die Wahl zwischen privaten Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparplänen.
Altersvorsorge durch Wohneigentum
Wer über Wohneigentum fürs Alter nachdenkt, für den ist die zusätzliche private Altersvorsorge ebenfalls attraktiv. Rückwirkend seit 1. Januar 2008 gilt die Riester-Förderung auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien ("Wohn-Riester"). Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von Immobilien und Genossenschaftsanteilen gehören zu den begünstigten Anlageprodukten.
Zulagen und Steuervorteile
Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Riester-Sparer einen Mindesteigenbetrag zahlen. Zurzeit beträgt der Eigenbetrag vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens bzw. der Beamtenbezüge. Die Grundzulage beträgt 154 Euro und die Kinderzulage 185 Euro. Für jedes seit 2008 geborene Kind fließen sogar jährlich 300 Euro auf das Riester-Konto. In der jährlichen Steuererklärung kann der Riester-Sparer 2.100 Euro als höchstmöglicher Sonderausgabenabzug geltend machen.
Wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, muss nur 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat als Eigenbetrag in die Riester-Rente investieren. Dann erhält er die vollen Zulagen (Grund- und ggf. Kinderzulage).
Jährlich den Riester-Vertrag prüfen
Sich für die Riester-Rente zu entscheiden, hängt für jeden Versicherten vom persönlichen Versorgungsziel ab. Auch das Alter und die Risikobereitschaft spielen beim Vertragsabschluss eine Rolle. Einmal ausgefüllt und abgeschlossen, gilt der Riester-Sparvertrag in der Regel dauerhaft. Trotzdem sollten Sparer mindestens einmal jährlich ihren Riester-Vertrag prüfen.
Änderungen in der wirtschaftlichen und persönlichen Situation müssen dem Anbieter angezeigt werden. Sie haben unter Umständen Einfluss auf die Höhe der staatlichen Förderung von Riester-Sparverträgen:
Änderungen beim Lohn
- Der Riester-Sparer meldet die Lohnänderung und zahlt im Folgejahr eine entsprechend angepasste Sparleistung.
Geburt eines Kindes
- Um die Kinderzulage von 300 Euro zu erhalten, muss der Versicherte einen Antrag auf die Kinderzulage beim Anbieter stellen.
Umzug
- Sparer müssen dem Anbieter des Riester-Vertrages die neue Adresse mitteilen. Ändert sich durch den Umzug die Familienkasse, ist dies im Zulagenantrag zu vermerken.
Hochzeit
- Ist nur einer der beiden Partner berufstätig und zahlt in einen Riester-Vertrag ein, erhält der andere durch Heirat das Recht auf Zulagen. Dafür muss er ab 2012 mindestens 60 Euro in einen eigenen Vertrag einzahlen. Beide Ehepartner müssen ihren Anbieter über die Heirat informieren, Anträge auf Zulagen stellen und die Sparleistung anpassen.
Trennung/Scheidung
- Leben Ehepartner dauerhaft getrennt, kann sich die jeweilige Sparleistung ändern. Darüber hinaus entfällt das Recht auf den durch Heirat erworbenen Anspruch auf Zulagenförderung. Sind Kinder vorhanden, so erhält derjenige Elternteil die Kinderzulage, der das Kindergeld erhält. Der jeweilige Anbieter des Riester-Sparvertrages sind über die Trennung oder Scheidung zu informieren.
Wechsel in die Selbstständigkeit
- Nur Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, erhalten die Riester-Förderung. Der Anbieter ist in dem Fall über jede Änderung des Einkommens zu informieren. Die Sparsumme ist gegebenenfalls anzupassen.
Wechsel in den Staatsdienst
- Beamte, Richter und Soldaten erhalten weiterhin die Riester-Förderung. Sie müssen ihren Anbieter informieren und den Zulagenvertrag ändern lassen.
Wegfall des Kindergeldes
- Die Kinderzulage in einem Riester-Sparvertrag ist an den Bezug von Kindergeld gekoppelt. Fällt das Kindergeld weg, verliert der Riester-Sparer den Anspruch auf die Kinderzulage. Darüber ist der Anbieter zu informieren. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sparer mehr einzahlen.
Geringfügige Beschäftigung („Minijob“)
- Geringfügig Beschäftigte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge, wenn ihr Einkommen 400 Euro nicht überschreitet. Sie erhalten deswegen auch keine Riester-Förderung. Eine Förderung ist gegebenenfalls über den Partner möglich. Minijobber, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten und freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, können eine eigene Riester-Rente abschließen.
Mehr Informationen erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-10004800. Ein „Zulagenrechner“ hilft bei der Anpassung der Sparleistung. Die Bildungsoffensive "Altersvorsorge macht Schule" klärt in Kursen an Volkshochschulen über die vielfältigen Sparmöglichkeiten für die private Altersvorsorge auf
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