Was ist Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung des Staates an die Eltern, also an Mütter und Väter, die sich in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes zu Hause in Vollzeit der Erziehung widmen. Es ist für Eltern gedacht, die ganz bewusst keinen Krippenplatz, also keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen wollen.
Das Betreuungsgeld soll im Jahr 2013 eingeführt werden. Grundlage hierfür ist der § 16 SGB VIII, der die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie regelt:
§ 16 Abs. 4 SGB VIII besagt:
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
Der Gesetzgeber hat also noch Zeit, die konkrete Ausgestaltung des Betreuungsgeldes zu regeln.
Im Koalitionsvertrag, der nach der Bundestagswahl 2009 zwischen FDP und CDU/CSU geschlossen wurde, ist zu lesen:
Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.
Das Betreuungsgeld wird den Staat 1,6 Milliarden Euro kosten. Vorausgesetzt ist dabei, dass es für etwa 900.000 Kinder gezahlt wird.
Höhe des Betreuungsgeldes
Das Betreuungsgeld soll 150 Euro pro Kind betragen.
Diskutiert werden zur Zeit verschiedene Modelle. Gestritten wird um die Frage, ob auch Hartz IV Bezieher oder etwa Eltern mit Migrationshintergrund Bargeld bekommen sollen oder lediglich Gutscheine.
Denn problematisch ist auf der anderen Seite dafür zu sorgen, dass Kinder, die von einem Krippenbesuch profitieren würden, z.B. weil bei ihnen Probleme in der sprachlichen Entwicklung bestehen, auch diese Förderung möglichst früh bekommen.
Kritiker des Betreuungsgeldes führen zudem an, dass es von sozial schwachen Eltern zweckwidrig, etwa für Alkohol und Zigaretten bzw. andere Konsumgüter verwendet werden könnte.
Fest steht, dass es wohl nur in Ausnahmefällen Gutscheine durch das Sozialamt geben soll.
Betreuungsgeld ohne Wirkung?
Studien zufolge werden nur wenige Frauen wegen des Betreuungsgeldes ihre Arbeitsstelle aufgeben und im Haushalt arbeiten und sich um die Erziehung ihres Kindes kümmern. Nur sehr wenige Mütter mit kleinen Kindern werden wegen 150 Euro im Monat ihr Verhalten ändern. Es bleiben diejenigen zu Hause, die ohnehin nicht arbeiten würden.
In Vollzeit berufstätige Frauen haben durch das Betreuungsgeld keine großen Vorteile. Besonders gut qualifizierte Frauen, die oft nur deshalb nicht arbeiteten, weil sie keinen bezahlbaren Betreuungsplatz für ihr Kleinkind haben, werden ungeachtet des Betreuungsgeldes früher in den Job zurückkehren, wenn genügend Krippenplätze vorhanden sind.
Die Hälfte der teilzeitbeschäftigten Mütter jedoch wird Prognosen zufolge ihren Arbeit aufgeben, um sich selbst um ihre ein- und zweijährigen Kinder zu kümmern. Der Anspruch auf Betreuungsgeld lohnt sich für sie, um die Betreuungskosten zu sparen. Die Gruppe der in Teilzeit arbeitenden Mütter mit einem ein- oder zweijährigen Kind ist jedoch verhältnismäßig klein.
Antrag auf Betreuungsgeld
Der Antrag auf Betreuungsgeld muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Welche das sein wird, steht noch nicht fest. Entweder wird das Betreuungsgeld bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur beantragt oder bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Das Betreuungsgeld wird es nur auf Antrag geben. Eine rückwirkende Zahlung für die Zeit vor Antragstellung wird es, wenn überhaupt, nur für einen sehr begrenzten Zeitraum geben können.
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Sozialleistung des Staates, die es für Mütter und Väter einfacher machen soll, für die erste Zeit nach der Geburt ihres Kindes ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und sich voll auf die Betreuung des Kindes zu konzentrieren. Das Elterngeld hilft, den Einkommenswegfall und die Mehrausgaben nach der Geburt auszugleichen.
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt, wenn für die Pflege zu Hause kein professioneller Dienst in Anspruch genommen wird, sondern Angehörige diese ausüben.
Betreuungsunterhalt
Im Familienrecht wird der Begriff Betreuungsunterhalt für zwei verschiedene Arten des Unterhaltes gebraucht. Eimal steht er im Gegensatz zum Barunterhalt, der an das Kind geleistet wird, ein anderes Mal kennzeichnet er den Ehegattenunterhalt nach Trennung oder Scheidung, wenn ein gemeinsames Kind betreut wird.
Kinderbetreuung
Die Kinderbetreuung ist ein zentraler Angelpunkt des gesellchaftlichen Lebens, da Kinder den Grundpfeiler der Gesellschaft ausmachen. Die Kleinkindbetreuung erfolgt entweder zu Hause oder in einer Kindergrippe, einer Kita oder einem Kindergarten. Ab 2013 soll es einen Rechtsanspruch für jedes Kind im alter von einem Jahr auf einen Platz in einer Kita geben.