2011 weniger Organspender

 


Bundesweit warten 12.000 Menschen auf ein lebensrettendes Organ. Jährlich sterben rund 1.000 Patienten, weil sie kein Spenderorgan erhalten können. Umso problematischer: Die Zahl derjenigen, die nach ihrem Tod Organe spendeten, ist im Jahr 2011 um 7,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. "Wir nehmen den Rückgang sehr ernst", so Günter Kirste, Vorstand der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO).

Zur Zeit wird im Bundestag eine Änderung des Transplantationsgesetzes diskutiert. Folgende Varianten sind möglich:

  • Erweiterte Zustimmungslösung (gilt zur Zeit)
    Der Verstorbene muss zu Lebzeiten, zum Beispiel per Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine mündliche oder schriftliche Entscheidung vor, müssen die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden.
  • Widerspruchslösung
    Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, so können Organe zur Transplantation entnommen werden.
  • Entscheidungslösung
    Die Entscheidungslösung sieht vor, jeden Bürger einmal im Leben zur Bereitschaft für oder gegen eine Organspende zu befragen. Diese Entscheidung soll dokumentiert werden. Dies könnte zum Beispiel auf der elektronischen Gesundheitskarte erfolgen.

Favorisiert wird die Entscheidungslösung. Bundesminister Daniel Bahr meint: "Beim sensiblen Thema Organspende darf man nicht durch Zwang Druck auf die Menschen ausüben. Wir müssen akzeptieren, dass es Menschen gibt, die sich nicht sofort entscheiden können oder wollen".

ANZAHL DER ORGANSPENDER

s-d-1-Anzahl der OrganspenderAnzahl der OrganspenderFoto: REGIERUNGonline

Die Zahl der Organspender in Deutschland ist zurückgegangen: rund 1.200 Menschen haben 2011 ein Organ gespendet, das sind rund 7.4 Prozent weniger als im Vorjahr.

Quelle: DSO

 

Zunehmend mehr Organe von Lebenden gespendet

25 Prozent der gespendeten Organe kommen von Lebenden. 2010 hingegen waren zum Beispiel erst 665 (22,6 Prozent) der transplantierten Nieren Lebendspenden.

Die Lebend-Spender sollen im neuen Transplantationsgesetz versicherungsrechtlich besser abgesichert werden. Durch ihre Spendenbereitschaft darf ihnen kein Nachteil entstehen.

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