Zuschuss für Verhütungsmittel

 

 

Die Stadt Oldenburg stellt diese freiwillige Leistung zur Verfügung, da Krankenkassen nach Vollendung des 20. Lebensjahres keine Kosten mehr für Verhütungsmittel übernehmen.

Bezuschusst werden ärztlich verordnete hormonelle und mechanische Verhütungsmittel. Zudem gibt es einen Zuschuss für die Sterilisation bei Frauen und Männer. Pro Person beträgt der Zuschuss maximal 100 Euro im Kalenderjahr, bei hormonellen Verhütungsmitteln werden 50 Prozent der Kosten für das aktuelle Rezept erstattet.

Frauen und Paaren mit geringen finanziellen Ressourcen soll eine verantwortungsbewusste Verhütung erleichtert und damit eine gegebenenfalls nicht gewünschte Schwangerschaft vermieden werden.

Anträge können nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Schwangerenberatung im Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 235-8632 und -8633 oder bei der pro familia Beratungsstelle unter Telefon 0441 88095 gestellt werden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen einen gültigen Ausweis, den Bewilligungsbescheid des Jobcenters oder des Sozialamtes, das Rezept und die Quittung vorlegen. Der Zuschuss wird dann auf das Konto der Berechtigten überwiesen.

Bezuschusst werden ausschließlich ärztlich verordnete hormonelle und mechanische Verhütungsmittel, beispielsweise die Pille und die Spirale. Zudem gibt es eine finanzielle Unterstützung für die Sterilisation bei Frauen und Männern. Pro Person beträgt der Zuschuss maximal 100 Euro im Kalenderjahr, bei hormonellen Verhütungsmitteln werden 50 Prozent der Kosten für das aktuelle Rezept erstattet.

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