Rechtsanspruch auf Mutter -/ Vater - Kind - Kuren durchsetzen

 



 

Die Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren zeigt große Missstände auf. Das ergab eine Prüfung des Bundesrechnungshofes vom Juni 2011. Deshalb setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Familien ihren gesetzlichen Leistungsanspruch auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur von der Krankenkasse künftig zugesprochen bekommen.
 

 

 

 

 

Ziel: transparente und nachvollziehbare Entscheidungen

 
Um die Missstände in der Bewilligungspraxis abzustellen, hat das Bundesgesundheitsministerium mit allen Beteiligten das Gespräch aufgenommen. Auch der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich dieser Angelegenheit angenommen. Ziel ist es, die Bewilligungspraxis der Krankenkassen transparent und nachvollziehbar zu machen.
 
Damit notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren mehr genehmigt werden, hatte der Gesetzgeber bereits 2007 entschieden, die bisherige Ermessensentscheidung bei Kuren zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen zu ändern.
 
Daraufhin stiegen die Bewilligungsraten für Mutter-/Vater-Kind-Kuren zunächst merklich an. Seit 2009 gingen jedoch die Bewilligungsraten wiederum stark zurück: 2009 um 6,01 Prozent und 2010 um 9,22 Prozent jeweils im Vergleich zum Vorjahr. Jeden vierten Antrag haben die Krankenkassen abgelehnt. Deutlich über die Hälfte der Eltern mussten der Ablehnung förmlich widersprechen und dagegen klagen, um ihren Anspruch geltend zu machen.
 

Bundesrechnungshof: Verdacht auf Willkür

 
Es gibt deutliche Anzeichen für erhebliche Defizite in der Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen, so der Prüfbericht. Oft begründeten die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ihre Entscheidungen unzureichend. Sie fällten sie meist nach Aktenlage, ohne genaue Auseinandersetzung mit dem Einzelfall. Der Bundesrechnungshof urteilte, dass die mangelhafte Verwaltungspraxis der Kassen den Eindruck willkürlicher Entscheidungen wecke.
 
Die Bundesregierung sieht die Bewilligungspraxis nicht im Einklang mit der Bedeutung, die einer Mutter-/Vater-Kind-Kur beigemessen werden sollte. Sie fordert die Krankenkassen deshalb auf, die Entscheidungsgrundlagen bis Ende 2011 klarer zu fassen. Diese sollen künftig transparenter und damit nachvollziehbarer sein.
 

Richtlinie, Leitfäden, Vordrucke werden überarbeitet

 
Den Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen fordert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf, die einschlägige "Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation" entsprechend zu überarbeiten. Mutter-/Vater-Kind-Kur sollten auch nicht nur dann gewährt werden, wenn ambulante Maßnahmen zuvor erfolglos waren. Nicht zuletzt müssen die Krankenkassen Bescheide mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
 
Der Bundestag hat den GKV Spitzenverband und dessen Medizinischen Dienst aufgefordert, ihm bis zum 31. März 2012 einen schriftlichen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vorzulegen.

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