Organspende für Angehörige - die Lebensspende

 

 

 
Nicht nur ethische, sondern auch rechtliche Fragen stellen sich, wenn Angehörige Organe spenden wollen. 25 Prozent aller Organspenden sind Lebendspenden. Das ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der Organspenden nur ein kleinerer Teil. Aber: In Deutschland werden zunehmend mehr Organe von Lebenden gespendet. Das Transplantationsgesetz lässt dies zu. Wenn kein geeignetes Organ eines verstorbenen Spenders zur Verfügung steht, kann es in wenigen Fällen auch zur Lebendspende kommen. Prominentes Beispiel der jüngsten Zeit war der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier, der seiner Frau eine Niere spendete.
 

 

Wie ist die Lebendspende gesetzlich geregelt?

 
Das Transplantationsgesetz schränkt die Lebendspende ein auf: "Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe stehen". Die Spender müssen volljährig, über die unmittelbaren Folgen sowie die Spätfolgen aufgeklärt worden sein und der Organentnahme freiwillig zugestimmt haben.
                                        
Die Organspende unter lebenden Menschen ist nur auf Grund einer starken emotionalen Bindung möglich und akzeptabel. Der Spender muss sein Organ, zum Beispiel seine Niere, freiwillig und unentgeltlich verschenken. Der Empfänger muss freiwillig und unentgeltlich dieses Geschenk annehmen können. Das will von beiden sehr genau bedacht sein. Auch die Angehörigen oder nahestehenden Freunde sollten in die Entscheidung einbezogen werden.
 
Die Lebendspende an einen anonymen Empfänger hat der Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Es geht immer um eine bewusste Handlung, die eine enge Beziehung zwischen Spender und Empfänger voraussetzt. Klassisches Beispiel ist die Spende eines Elternteils für ein krankes Kind.
 
Ebenso verständlich ist das Angebot eines Ehepartners oder Lebensgefährten an den anderen-. Denn das Leiden beeinflusst die Qualität des gemeinsamen Lebens. Auch Spenden zwischen Geschwistern sind möglich.
 
Um jeglichen Druck auszuschließen, sind von Anfang an Psychologen an der Entscheidungsfindung beteiligt. Über die enge persönliche Verbundenheit mit dem Spender kann oft der behandelnde Arzt Auskunft geben: Er kennt den Patienten meist über Jahre. Zusätzlich wird jeder Einzelfall abschließend von einer unabhängigen Kommission beurteilt. Sie erstellt ein Gutachten.
 

Vor- und Nachteile einer Lebendspende

 
Die Vorteile einer Lebendspende für den Empfänger sind offenkundig: Er kennt den Spender. Die langen Wartezeiten, die bei der Vergabe eines Organs über Eurotransplant entstehen, entfallen. Auch gesundheitliche Beeinträchtigungen während der Wartezeit entfallen. Patienten, die zur postmortalen (post mortem lateinisch für "nach dem Tod") Organspende angemeldet und auf der Warteliste von Eurotransplant vermerkt sind, müssen mit einer Wartezeit von vielen Jahren rechnen. Die Verluste durch Abstoßungen und andere Komplikationen sind bei einer Lebendspende geringer.
 
Allerdings heißt das nicht, dass es im ersten Jahr nicht zu Problemen kommen kann: Der empfangende Körper könnte das transplantierte Organ abstoßen. Es könnte zu einer schwerwiegenden Infektion oder zum Gefäßverschluss einer Arterie oder Vene kommen.
 

Beziehung zwischen Spender und Empfänger

 
Leif Steinecke, 50 Jahre, Rechtsanwalt, bekam vor fast 10 Jahren eine neue Niere. Es war keine Spende eines Angehörigen, sondern eine postmortale Spende. "Dass man natürlich für nahe Verwandte eher geneigt ist zu spenden als für Fremde, das halte ich für sehr natürlich."
Wenn eine Transplantation nicht erfolgreich sei, könne das aber auch eine große Belastung für die Beziehung zwischen Empfänger und Spender sein. "Wenn das bei mir nicht positiv gelaufen wäre, wäre ich traurig. Aber wenn jetzt meine Frau eine Niere gespendet hätte, das möchte ich mir nicht vorstellen", so Steinecke.
 

Wie ist die spendende Person versichert?

 
Die versicherungsrechtliche Situation des Spenders ist komplex. Daher ist es dringend notwendig, dass sich jeder potentielle Organspender über die Versicherungsleistungen bei einer der Organspende informiert. Dazu gehören: Krankenbehandlung, Lohn- und Entgeltfortzahlung, Fahrtkosten und die Kostenübernahme bei eventuellen Spätfolgen und gesundheitlichen Schäden.
 
Die Kosten der Voruntersuchungen, der Stellungnahme des Gutachters und die Krankenbehandlung des Spenders werden von der Krankenversicherung des Empfängers übernommen. Ist der Empfänger privat krankenversichert, kommt es auf den Versicherungsvertrag an, ob das abgedeckt ist.
 
Bei einer Organtransplantation kommt es zwangsläufig zu einer Arbeitsunfähigkeit von Spender und Empfänger. Diese kann mehrere Wochen betragen. Der Spender hat keinen Anspruch auf Fortzahlung seines Lohnes von seinem Arbeitgeber. Die Krankenversicherungen sind sich darin einig, dass der Verdienstausfall des Spenders von der Empfänger-Krankenversicherung grundsätzlich auszugleichen ist. Strittig ist allerdings die Höhe. Nicht erstattungsfähig sind die Beiträge zur Sozialversicherung.
 
Nach dem Gesetz ist der Lebendspender in der gesetzlichen Unfallversicherung des Krankenhauses versichert, in dem transplaniert wurde. Behandlungskosten für Folgeschäden und später eintretende Komplikationen übernimmt die Unfallversicherung. Allerdings muss der Spender den Anspruch beweisen, was oft schwierig ist. Gesetzlich ist das nicht abschließend geregelt.
 
Leif Steinecke sieht die Fallzahlen und sagt: "Dafür wird man aber nicht extra ein Gesetz erlassen. Von den rund 100.000 Organtransplantierten der letzten 40 - 50 Jahre sind ein Viertel Lebendspenden. Wenn man davon ausgeht, dass der Kreis derer, die anschließend gesundheitliche Probleme haben, sehr, sehr klein ist, weil nur gesunde Menschen Organe spenden dürfen, dann ist das ein noch viel kleinerer Kreis."
 
Nicht zuletzt ist nachteilig, dass der Spender bei neuem Vertragsabschluss von privater Kranken- oder Lebensversicherung mit Beitragszuschlägen rechnen muss.

 

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