Das deutsche Gesundheitswesen erbringt bereits heute flächendeckend gute Leistungen. Um dieses Niveau auch angesichts demographischer Entwicklungen und unterschiedlicher Versorgungssituationen zu halten und zu verbessern, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.
"Ein gutes Gesetz, das die ärztliche Versorgung wohnortnah gewährleisten und dem drohenden Ärztemangel entgegenwirken soll, indem es Anreize für Niederlassung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten bietet", so Bundesgesundheitsminister Bahr.
"Ein gutes Gesetz, das die ärztliche Versorgung wohnortnah gewährleisten und dem drohenden Ärztemangel entgegenwirken soll, indem es Anreize für Niederlassung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten bietet", so Bundesgesundheitsminister Bahr.
Sicherung der wohnortnahen, flächendeckenden medizinischen Versorgung
Zielgenaue flexible regionale Bedarfsplanung soll zusammen mit erweiterten Einwirkungsmöglichkeiten der Länder dafür sorgen, dass mehr Ärztinnen und Ärzte in unterversorgte bzw. von Unterversorgung bedrohte Gebiete kommen. Um wieder mehr Ärzte auf dem Land zu bekommen, sieht das Gesetz auch finanzielle Anreize im Vergütungssystem vor sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass sich die Patientensituation spürbar verbessert, z.B. durch Abbau bürokratischer Hemmnisse oder besserer Abstimmung der Behandlungsabläufe zwischen Krankenhäusern, Ärzten und anderen medizinischen Einrichtungen.
Reform der ärztlichen und zahnärztlichen Vergütung
Weitere Schwerpunkte des Gesetzes sind die Maßnahmen zur Reform des vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Vergütungssystems, zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung, für innovative Behandlungsmethoden und die Vergrößerung der wettbewerblichen Handlungsspielräume der Krankenkassen. Die ambulante Rehabilitation wird gestärkt, indem die ambulante der stationären Rehabilitation gleichgestellt wird.
Die ärztliche Vergütung wird flexibilisiert und regionalisiert. So erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen mehr Flexibilität bei der Honorarverteilung. Regional gibt es mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei den Vergütungsvereinbarungen. In der zahnärztlichen Vergütung werden gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen geschaffen. Den regionalen Vertragspartnern werden größere Verhandlungsspielräume bei der Gesamtvergütung eingeräumt.
Ambulante spezialärztliche Versorgung
Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Krebs oder anderen schweren oder seltenen Erkrankungen erhalten eine reibungslose interdisziplinäre Behandlung.
Besserer Schutz bei Kassenschließungen
Es soll verhindert werden, dass Krankenkassen die Aufnahme von Mitgliedern einer geschlossenen Kasse erschweren oder verhindern. So muss zum Beispiel nach Schließung einer Krankenkasse der Abwicklungsvorstand jedem Kassenmitglied einen Vordruck für den Kassenwechsel und eine Liste wählbarer Krankenkassen zusenden. Werden Patienten abgewimmelt, so sind empfindliche Strafen vorgesehen.
Entlassmanagements nach einem Krankenhausaufenthalt verbessern
Die nach einer Krankenhausbehandlung erforderlichen Leistungen wie häusliche Krankenpflege oder Leistungen der Pflegeversicherung werden Teil des unmittelbaren Anspruchs auf Krankenhausbehandlung. Die Krankenkassen müssen dafür sorgen, dass diese Leistungen erbracht werden.
Krankenkassen können mehr Leistungen anbieten
Die Krankenkassen haben mehr Möglichkeiten, Leistungen anzubieten, die über ihre Satzung hinausgehen – zum Beispiel bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Vorsorge- und Reha-Maßnahmen und häuslicher Krankenpflege.
Raschere und gezieltere Innovationen
Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält neue Möglichkeiten zur Erprobung nichtmedikamentöser Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten. So können Innovationen rascher und gezielter in die Versorgung einfließen.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.