Das Abitur (von lateinisch examen abiturium „Abgangsprüfung“, gebildet aus dem Partizip Futur des Verbs abire: „davongehen, abgehen“) bezeichnet den Nachweis der Befähigung für ein Hochschulstudium nach Ablegung einer Reifeprüfung (lat. Matura, auch Abiturprüfung genannt). Mit dem Abitur wird in der Bundesrepublik Deutschland die Zugangsberechtigung für ein Studium an einer Universität oder sonstigen Hochschule erworben.

Mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, dem so genannten Vollabitur, wird die uneingeschränkte Studienbefähigung nachgewiesen. Im Unterschied dazu beschränkt dasfachgebundene Abitur, die Fachgebundene Hochschulreife, den Hochschulzugang auf bestimmte – meist fachgebundene – Studiengänge an Universitäten. Mit dem Zeugnis derFachhochschulreife, umgangssprachlich auch „Fachabitur” genannt, wird die Befähigung für ein Fachhochschulstudium nachgewiesen. Das Abitur ist inzwischen über verschiedene Schul- und Studienformen erreichbar.

Historisch wurde zuerst im Staat Preußen (1788) der höchste allgemeinbildende Schulabschluss nach Bestehen einer Reifeprüfung am Gymnasium mit der lateinischen Bezeichnungexamen abiturium versehen.



Die „Reifeprüfung” wird im Lateinischen als Matura bezeichnet; das „Reifezeugnis” als Maturität, während die Bezeichnungen „Abiturprüfung” und „Abiturzeugnis” mit 'Abgangsprüfung' und 'Abgangszeugnis' zu übersetzen sind (abire (lat.): „davongehen“; abiturire (lat.): „abgehen werden“).

In der Bundesrepublik Deutschland spricht und schreibt man im Allgemeinen nur vom Abitur, wenn damit die allgemeine Hochschulreife, (das Vollabitur), gemeint ist. In Österreich und in der Deutschschweiz wird dagegen weiterhin hierfür die ursprüngliche Bezeichnung Matura (von lat.examina matura, wörtlich übersetzt „Reifeprüfungen“ zu lat. maturus „reif“), beziehungsweise Matur (in Teilen der Schweiz) verwendet.

 

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