Nationaler Aktionsplan für eine inklusive Gesellschaft

 

 





"Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" – unter diesem Leitgedanken will die Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vorantreiben. Das Bundeskabinett hat dazu einen "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" verabschiedet.

Weltweit gibt es mehr als eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung. In Deutschland sind es etwa 9,6 Millionen. Dies entspricht gut 11,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger. 7,1 Millionen gelten als schwerbehindert; 2,5 Millionen leben mit einer leichteren Behinderung. Trotz der beträchtlichen Zahl behinderter Menschen weltweit, gibt es in nur rund 40 Staaten – zumeist Industrienationen – Vorschriften zum Schutz der Rechte behinderter Menschen.
 

Schutz für Menschen mit Behinderungen

 
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat ein umfassendes und internationales Übereinkommen entwickelt, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit fördert und schützt. Menschen mit Behinderungen sollen den gleichen Schutz erhalten wie Menschen ohne Behinderungen. Ergebnis ist die am 13. Dezember 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention und das Zusatzprotokoll am 24. Februar 2009 ratifiziert. Seit dem 26. März 2009 ist das Übereinkommen für Deutschland verbindlich und verpflichtet alle staatlichen Stellen zur Umsetzung.
 

Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft

 
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen sagte dazu: "Wer den Leitgedanken ‚Inklusion‘ ernst nimmt, der setzt die UN-Behindertenrechtskonvention nicht für Menschen um, sondern mit ihnen. Der vorliegende Nationale Aktionsplan ist ein Stück gelebte Inklusion. Unter Beteiligung von Verbänden, Sozialversicherungsträgern, Unternehmen, Kommunen, Ländern und vielen einzelnen Menschen haben wir aus Visionen Maßnahmen, aus richtungsweisenden Ideen einen schriftgewordenen Kompass gestaltet: Der Nationale Aktionsplan weist den Weg in eine Gesellschaft, an der alle teilhaben, ob mit Behinderung oder ohne."
 

Maßnahmenpaket ist Motor für Veränderungen

 
Der Nationale Aktionsplan soll noch bestehende Lücken zwischen Gesetz und Praxis schließen. Das Paket enthält gegenwärtig über 200 Vorhaben, Projekte und Aktionen in allen Lebensbereichen. Die Maßnahmen sind vielfältig. Sie reichen beispielsweise von einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarktprogramm ("Initiative Inklusion") über die Beseitigung von Problemen bei der Umsetzung von Hilfen für Kinder, Jugendliche und Eltern mit Behinderungen bis hin zu einem Konzept für barrierefreie Arztpraxen.
 
Der Aktionsplan hat zunächst eine Laufzeit von zehn Jahren. Er ist aber kein in sich abgeschlossenes Dokument. Die dort enthaltenen Maßnahmen und Vorhaben werden regelmäßig überprüft, fort- und weiterentwickelt. Das erste Mal in zwei Jahren.
 

"Initiative Inklusion" - mehr Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen

 
Ein Kernanliegen der Bundesregierung ist, eine Arbeitswelt für Menschen mit und ohne Behinderungen zu entwickeln. Arbeit zu haben, bedeutet für die meisten Menschen persönliche Unabhängigkeit und Selbstbestätigung in der Arbeitswelt. "Arbeiten heißt eine Aufgabe haben, Struktur im Tag, soziale Kontakte und das gute Gefühl, gebraucht zu werden. Das ist für alle Menschen gleich. Ohne Teilhabe am Arbeitsleben wird es schwer mit der Inklusion behinderter Menschen", so die Bundessozialministerin. Davon sind sehr viele Menschen berührt: In Deutschland gibt es rund drei Millionen Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter.  Im Mai 2011 waren etwa 180.400 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet.
 
Mit der "Initiative Inklusion" setzt sich die Bundesregierung dafür ein, mehr Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Dafür werden in den nächsten fünf Jahren insgesamt 100 Millionen Euro bereit gestellt. Das Programm setzt Schwerpunkte:
  • Bis zu 10.000 schwerbehinderte Jugendliche sollen ab Herbst dieses Jahres über zwei Jahre auf das Berufsleben vorbereitet werden.
  • Zusätzlich sollen 1.300 neue betriebliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden.
  • Für arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre sollen 4.000 neue alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden.

 

Behindertenbericht der Bundesregierung wird neu konzipiert

 
Auch den alle vier Jahre erscheinenden "Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe" (Behindertenbericht) wird die Bundesregierung wird neu fassen. Er wird künftig mit den Handlungsfeldern des Aktionsplans verknüpft. Der nächste Behindertenbericht wird 2013 veröffentlicht.
 
Für von der Leyen ist es wichtig, "dass unsere Politik auf verlässliche Grundlagen aufsetzt. Wir brauchen solide Daten, die Auskunft über die verschiedenen Lebenslagen geben, die uns hinweisen auf Schwachstellen und uns den Weg weisen zu guten zukunftsgerichteten Maßnahmen. Deshalb werden wir den Behindertenbericht der Bundesregierung neu konzipieren: Mit verbesserter Datenlage, fest definierten Indikatoren und unabhängiger Berichterstattung".

Die Behindertenpolitik der Bundesregierung

Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beginnt Deutschland nicht bei "Null". Viele gute Beispiele inklusiven Zusammenlebens in Familien, Vereinen, Verbänden, Kommunen, Kirchengemeinden, Unternehmen und Schulen zeigen bereits jetzt, wie Menschen mit Behinderungen selbstverständlich als geachtete und respektierte Bürgerinnen und Bürger dazu gehören.

Es gibt zahlreiche gute Gesetze, Regelungen, Maßnahmen und Projekte, die das Recht auf selbstbestimmtes Leben, Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderungen ermöglichen und fördern.

Bereits in den 90er Jahren hatte sich ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik und behindertenpolitischen Gesetzgebung vollzogen, "weg von Bevormundung und paternalistischer Fürsorge hin zu selbstbestimmtem Leben und Teilhabe", etwa durch:

- die Grundgesetzänderung bzw. -erweiterung im Artikel 3: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (1994),

- ein eigenes Gesetzbuch für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, das Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) (2001),

- die Verabschiedung eines Behindertengleichstellungsgesetzes (2002) und korrespondierende landesrechtliche Regelungen.

Zudem trat im Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Es schützt Menschen im Arbeitsleben und Zivilrechtsverkehr vor Benachteiligungen nicht nur aufgrund einer Behinderung, sondern auch aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität.

 

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