Ausländische Bildungs - und Berufsabschlüsse schneller anerkennen

  


Mit einem ausländischen Bildungs- oder Berufsabschluss hatten es Arbeitnehmer in Deutschland bislang nicht immer einfach. Sie konnten ihren Beruf vielfach nicht ausüben, weil Kammern und Behörden oft den Abschluss nicht anerkannt haben. Die Bundesregierung erleichtert jetzt die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
 
Deshalb hat sie im März den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) verabschiedet. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
 

 

 

 

Anerkennungsverfahren straffen 

 
Die Betroffenen erfahren binnen drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, ob die zuständige Stelle ihre Anschlüsse anerkennt oder welche zusätzlichen Qualifikationen sie für die Anerkennung brauchen.

Die Antragsteller erhalten eine Mitteilung, wie sie eventuelle Lücken ausgleichen können und welche Weiterbildung noch für die Anerkennung nötig ist. Auch Teilanerkennungen sind möglich, damit sich die Bewerberinnen und Bewerber gezielt nachqualifizieren können. Durch das neue Recht werden Unterschiede der Berufsausbildung im In- und Ausland deutlich, sodass sich die Antragssteller gezielt nachqualifizieren können.
 

Studierte Fachkräfte fehlen

 
Derzeit fehlen 117.000 studierte Fachkräfte wie Mathematiker, Informatiker, Naturwissenschaftler und Techniker. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft hervor. Auch Ingenieure und gut ausgebildete Arbeitskräfte im Bereich von Pflege und Erziehung werden allmählich zur Mangelware. "Wir stehen in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe", erklärt Bundesbildungsministerin Annette Schavan. "Darum müssen wir das Potential all derer, die bei uns leben, optimal nutzen."
 
Die verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist daher nicht nur ein Meilenstein in der Integrationspolitik. Sie ist wichtig, um den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken. Staatsministerin Böhmer: "Das Bohren dicker Bretter hat sich gelohnt: Die verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist ein Gewinn für die Migranten und für unser Land"
 

Rund 300 000 Menschen profitieren

 
Rund 300 000 Menschen vor allem aus Nicht-EU-Ländern werden von der gesetzlichen Neuregelung profitieren. 250 000 haben einen berufsqualifizierenden Abschluss, 23 000 einen Meister- oder Techniker-Abschluss und 16 000 einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss.
 
Die Bundesregierung kann Berufe anerkennen, bei denen der Staat den Zugang regelt. Dazu gehören beispielsweise Ärzte, Kranken- und Altenpfleger, Apotheker und Handwerksmeister.
 
Darunter fallen auch die rund 350 Ausbildungsberufe aus dem Handwerk, dem kaufmännischen und dem technischen Bereich.
 

Koppelung an Staatsangehörigkeit aufgehoben

 
Bisher war die Zulassung zu bestimmten Berufen an die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit gebunden. Das Gesetz schafft diese Koppelung weitgehend ab. So kann dann beispielsweise auch ein türkischer Arzt eine Approbation erhalten, sofern er die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Dies war bisher nicht möglich, selbst wenn er in Deutschland studiert hatte.
 

Zuständige Stellen

 
Zuständig für das Verfahren nach dem Anerkennungsgesetz sind: die derzeit für die Anerkennungsverfahren von EU-Bürgern (Unionsbürgern) und Spätaussiedlern zuständigen Kammern von Industrie und Handwerk und die zuständigen Länderbehörden. Kompetenzzentren sollen den vielen lokalen Stellen die Entscheidungen erleichtern und die Verfahren vereinheitlichen. "Wenn anerkannt ist, dann gilt das in ganz Deutschland", betont Schavan.
 

Qualifikation auf Gleichwertigkeit prüfen

 
Neben dem Anerkennungsgesetz hat die Bundesregierung auch das so genannte Berufsqualifikationsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz schafft sie einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung für die rund 350 anerkannten Ausbildungsberufe in der Zuständigkeiten des Bundes. Sie stellt so größtmögliche Transparenz für Antragsteller, Arbeitgeber und Behörden her. Das ist ein Meilenstein für die Bewertungspraxis in Deutschland.
 
Für die landesrechtlich geregelten Berufe wie Lehrer oder Ingenieure planen die Länder Regelungen nach dem Muster des Bundesgesetzes.
 

EU-weite Regelung angestrebt

 
Auch auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für einheitlichere Regeln ein: "Die Regeln zur Anerkennung von Berufsqualifikationen müssen transparenter und nutzerfreundlicher werden", betonte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle. "Die Bürger müssen merken, dass Europa ihnen konkrete Vorteile bringt."
 

Hotline und Internetportal als Orientierungshilfen

 
Mit Inkrafttreten des Gesetzes schaltet die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Telefon-Hotline, über die sich Antragsteller informieren können. Die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Staatsministerin Maria Böhmer, begrüßte eine solche Navigationshilfe für qualifizierte Zuwanderer: "Sie steht für eine neue Willkommenskultur in unserem Land."
 
Außerdem baut das Bundeswirtschaftsministerium derzeit ein Internetportal auf, das die Bewertung ausländischer Qualifikationen vereinfacht und zugleich transparenter macht.

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