20 Pluspunkte für einen stabilen Euro

 

 

 

Ergebnisse des Europäischen Rats tragen Handschrift der Bundesregierung

 

 

 


Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket stärkt der Europäische Rat die Wettbewerbsfähigkeit Europas und sichert die Stabilität des Euro. Deutschland hat zentrale Kernanliegen durchgesetzt, mit dem "Euro-Plus-Pakt", bei der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, dem weiteren Vorgehen beim temporären Rettungsschirm (EFSF) und der Vereinbarung über einen dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM):
 
  • Der "Euro-Plus-Pakt" erhöht die politische und ökonomische Glaubwürdigkeit der Währungsunion. Die Staats- und Regierungschefs verpflichten sich, die nationalen Wirtschaftspolitiken stärker zu koordinieren.
  • Der Euro-Plus-Pakt stärkt Wettbewerbsfähigkeit und Finanzstabilität für eine harmonischere ökonomische Entwicklung der Euro-Staaten.
  • Die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit wird Chefsache. Jedes Jahr gehen die Staats- und Regierungschefs künftig konkrete nationale Verpflichtungen gegenüber ihren Amtskollegen ein. Dabei orientieren sie sich an den Besten weltweit.
  • Die Umsetzung der konkreten nationalen Verpflichtungen überprüfen die Staats- und Regierungschefs jährlich selbst. Basis der Überprüfung sind Bewertungen der EU-Kommission.
  • Die Bundesregierung hat ihr nationales Reformprogramm bereits am 6. April 2011 beschlossen.
  • Dem "Euro-Plus-Pakt" können alle EU-Mitgliedstaaten beitreten. Neben den 17 Euro-Mitgliedern haben sich bereits Polen, Bulgarien, Dänemark, Rumänien, Lettland und Litauen angeschlossen.
  • Im Stabilitäts- und Wachstumspakt legen die europäischen Staaten strengere Vorgaben fest, um frühzeitig einem übermäßigen Defizit entgegenzuwirken.
  • Künftig riskieren Euro-Mitgliedstaaten bereits Sanktionen, wenn sie nicht die notwendigen Schritte in Richtung eines ausgeglichenen Haushalts unternehmen. Ziel: frühzeitig einem übermäßigen Defizit entgegensteuern.
  • Bei Verletzung der Maastricht-Defizitgrenze von 3,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gilt: Die EU bestraft Mitgliedstaaten künftig früher und automatisch, wenn sie nicht ausreichend gegensteuern.
  • Für Staaten mit einem Schuldenstand von mehr als 60 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts gilt: Sie müssen diese Überschreitung künftig um einen bestimmten Prozentsatz pro Jahr reduzieren. Je größer der Abstand von der Zielmarke, desto größer die Abbauschritte.
  • Die Mitgliedstaaten müssen künftig bestimmte Mindestanforderungen an die Verfahren und die Qualität der nationalen Haushaltsplanung erfüllen. Ziel: Solidität und Verlässlichkeit der Planung gewährleisten.
  • Die Euro-Staaten wollen Risiken für das Funktionieren von Wirtschaft und Finanzsystem in der Eurozone künftig frühzeitig entdecken und angehen. Das soll einneues Überwachungsverfahren ermöglichen. Mehr Konvergenz darf keine Angleichung nach unten bedeuten.
  • Weisen die Indikatoren auf Ungleichgewichte hin, leitet die Europäische Kommission eine ausführliche Untersuchung ein. Bei besonders gravierenden Ungleichgewichten eröffnet der Rat gegen betroffene Mitgliedstaaten ein Verfahren.
  • Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) löst ab 2013 den provisorischen Euro-Rettungsfonds (EFSF) ab. Effektiv stehen bis zu 500 Milliarden Euro für Kredite zur Verfügung. Das wird abgesichert durch eine Mischung aus Kapital und Garantien.
  • Es bleibt dabei: Die Finanzierung des ESM leisten die Mitgliedstaaten der Euro-Zone anteilig in Orientierung am Schlüssel der Europäischen Zentralbank (EZB).
  • Deutschland zahlt seinen Baranteil am ESM ab 2013 in insgesamt fünf gleichen Raten von je rund 4,35 Milliarden Euro ein. Die EU gibt das Geld nicht aus. Sie legt es an und zahlt Zinserträge und Dividenden an die Anteilseigner.
  • Ultima Ratio: Eine Unterstützung durch den ESM kann nur erfolgen, wenn dies zur Sicherung der Stabilität der Eurozone insgesamt unerlässlich ist. Die EU ergänzt Art. 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV, Lissabon-Vertrag) entsprechend.
  • Die Finanzminister können den ESM nur in gegenseitigem Einvernehmenaktivieren. Jeder Mitgliedstaat hat ein Vetorecht. Zuvor müssen Europäische Kommission, Internationaler Währungsfonds und die EZB eine Schuldentragfähigkeitsanalyse durchgeführt haben.
  • Der ESM gewährt Unterstützung in Form von Krediten nur gegen strikte Auflagen im Rahmen eines wirtschaftlichen Reform- und Anpassungsprogramms(Konditionalität). Das heißt: Keine Unterstützung ohne Eigenleistung. Käufe am so genannten Sekundärmarkt, also von Dritten, sind nicht vorgesehen.
  • In allen Fällen der finanziellen Unterstützung durch den ESM ist je nach Lage des Einzelfalls der Privatsektor zu beteiligen. Die konkrete Art und Weise hängt vom Ergebnis einer genauen Schuldentragfähigkeitsanalyse ab und erfolgt im Einklang mit der Praxis des Internationalen Währungsfonds (IWF).

Fazit: Spekulationen gegen den Euro lohnen sich nicht. Die europäischen Regierungen meinen es ernst. Der Euro ist und bleibt eine der stärksten Währungen der Welt.

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