Die Bundesregierung verstärk den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche weiter. Nur wer alles offengelegt, kann mit einer Selbstanzeige seine Bestrafung verhindern.
Damit will die Bundesregierung einen Missbrauch der strafbefreienden Selbstanzeige ausschließen.
Steuerhinterzieher zeigen oft nicht alle Tatbestände einer Steuerhinterziehung vollständig an. Sie geben nur zu, was schon in den Medien steht: Sie beschränken beispielsweise die Anzeigen dann ausschließlich auf das Herkunftsland der Datenträger und die dort genannten Geldinstitute.
Schärfere gesetzliche Hürden
Anfang Dezember hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung beschlossen. Er
- gewährt Straffreiheit bei Selbstanzeige nur noch, wenn der Steuerpflichtige alle Besteuerungsgrundlagen und Sachverhalte vollständig und zutreffend nacherklärt.
- lässt künftig eine Selbstanzeige nur noch bis zur Bekanntgabe der Prüfungsanordnung durch die Finanzbehörde zu – nicht mehr bis der Steuerprüfer kommt.
Für alle bereits abgegebenen Teilselbstanzeigen gilt: Sie führen nur noch in dem erklärten Umfang zu Straffreiheit. Stellt die Finanzbehörde darüber hinaus Steuerhinterziehungstatbestände fest, sind diese strafbar.
"Brücke zur Steuerehrlichkeit" bleibt
In jüngster Zeit gab es eine Flut von Selbstanzeigen bei den Steuerbehörden. Diese beruhten zu einem erheblichen Teil auf dem Ermittlungsdruck, der durch angekaufte Steuerdaten aus dem Ausland entstand.
Behörden dürfen angekaufte Daten als Beweismittel im Steuerstrafverfahren verwenden. Das Bundesverfassungsgericht bewertet dieses Vorgehen der Bundesregierung als verfassungsgemäß.
Die strafbefreiende Selbstanzeige war bisher durchaus ein erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Eine vollständige Abschaffung der Selbstanzeige nähme Ermittlungsmöglichkeiten und verringerte das Steueraufkommen.
Daher bleibt die "Brücke in die Steuerehrlichkeit" für diejenigen bestehen, die ihren Steuerpflichten künftig wieder voll nachkommen wollen.
Steuerhinterziehung international stärker im Blick
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die internationale Zusammenarbeit der Behörden wird mit den internationalen Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen immer erfolgreicher.
So wollen beispielsweise Deutschland und die Schweiz über
- eine Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Steuerbereich und
- den verbesserten Marktzugang für Banken verhandeln.
Katalog der Geldwäsche-Straftaten erweitert
Außerdem erweitert der Gesetzentwurf die Straftatbestände für Geldwäsche: So sollen gewerbs- oder bandenmäßig betriebene Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie künftig strafrechtlich zu Vortaten der Geldwäsche zählen.
Es geht darum, den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Die Financial Action Task Force On Money Laundering (FATF) hatte die Ergänzungen im Februar 2010 vorgeschlagen.
Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Deutschland als Gründungsmitglied beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung der FATF-Empfehlungen.