Gesetz zum Betreuungsgeld tritt in Kraft

Ab sofort Antragsformulare zum Download

 

 

Am 1. August 2013 tritt das Gesetz zum Betreuungsgeld in Kraft. Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Außerdem müssen die Elterngeldmonate verbraucht sein. Im Regelfall beginnt der Anspruch auf Betreuungsgeld ab dem 15. Lebensmonat des Kindes. Maximal können 22 Monate Betreuungsgeld bezogen werden, und zwar zunächst in Höhe von 100 Euro monatlich pro Kind (ab dem 1. August 2014 werden es 150 Euro monatlich pro Kind sein).

Wo finde ich das Antragsformular?
Antragformulare liegen ab sofort in der Elterngeld-/Betreuungsgeldstelle im Amt für Jugend, Familie und Schule (Bergstraße 25) aus oder können hier » heruntergeladen werden. Die Elterngeld-/Betreuungsgeldstelle nimmt die Anträge vormittags (außer mittwochs) in der Zeit von 8 bis 12 Uhr entgegen. Telefonische Auskünfte erteilt das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 235-4444.

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