Zahlen und Fakten zur Mütterrente

 


Berlin, 03.06.2013

„In der Diskussion um die Finanzierbarkeit des geplanten CDU-Regierungsprogramms darf nicht mit unzutreffenden Informationen gearbeitet werden. Zudem ist es eine seit Jahren bekannte Strategie mit zu hohen Kosten zu argumentieren, um die Verbesserungen bei der Mütterrente auszubremsen. Bei der Mütterrente tauchen Kosten in Höhe von angeblich 13 Milliarden Euro auf. Das entspricht nicht unserer Beschlusslage“, erklärt Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands.

Böhmer: „CDU und CSU wollen sofort nach der Bundestagswahl im September die Kindererziehung in der Rente besser anerkennen. Ab 2014 soll Müttern (bzw. Vätern) für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden.“

Die CDU hatte bewusst auf ihrem Parteitag im Dezember beschlossen, im Hinblick auf die Notwendigkeit der weiteren Haushaltskonsolidierung nur schrittweise voranzugehen. Ein Rentenpunkt bedeutet monatlich rund 28 Euro mehr Rente pro Kind (Ost: 25 Euro).

„Wir wollen Rentengerechtigkeit für Frauen! In Deutschland beziehen Frauen im Durchschnitt ein eigenes Alterseinkommen in Höhe von 645 Euro im Monat, das sind 59,6 Prozent weniger als die Männer. Dabei haben wir gute Argumente für den weiteren Baustein der eigenen Alterssicherung von Frauen“, führt Maria Böhmer aus.

Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern haben noch längere Zeit wegen der Kindererziehung im Beruf ausgesetzt. Je mehr Kinder erzogen wurden, desto geringer ist in der Regel die eigene Rente. Kita-Plätze waren Mangelware. Der berufliche Wiedereinstieg war noch schwieriger. Zugleich gelten für diese Generation bereits die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre, die Absenkung des Sicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Änderungen bei der Hinterbliebenenrente und im Unterhaltsrecht.

Zum Hintergrund:

Rentenplus für 8 Millionen Mütter: Frauen im Rentenbestand wie Neuzugänge profitieren von der besseren Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Rente. Rentenpunkte aus Erwerbsarbeit und Zeiten der Kindererziehung werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze, d.h. bis zu 1,8 Entgeltpunkten pro Jahr zusammen gerechnet.

Bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für jedes vor 1992 geborene Kind

gilt heute: 1 Entgeltpunkt = 28 Euro(West) bzw. 25 Euro (Ost) im Monat.

Das addiert sich innerhalb eines Jahres auf 336 Euro (Ost: 300 Euro).

Künftig: 2 Entgeltpunkte = 56 Euro (West) bzw. 50 Euro (Ost) im Monat

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