Die Adventszeit war ursprünglich eine Fastenzeit, die die Alte Kirche auf die Tage zwischen dem 11. November und dem ursprünglichen Weihnachtstermin, dem Fest derErscheinung des Herrn am 6. Januar festlegte. Außerdem galten die Fastenzeit sowie die Adventszeit als „geschlossene Zeiten“, In diesen geschlossenen Zeiten durfte nicht getanzt und aufwendig gefeiert werden.[1] Auch feierliche Trauungen durften in geschlossenen Zeiten nicht stattfinden, stille Trauungen dagegen schon. Seit 1917 wird das Adventsfasten vom katholischen Kirchenrecht nicht mehr verlangt.Zwischen der Konfession der Adventisten und der kirchlichen Jahreszeit „Advent“ besteht kein direkter Zusammenhang, sondern eine mittelbare Verbindung, da sich beide Bezeichnungen auf die Ankunft Christi beziehen.Ursprünglich entsprach der Begriff Advent dem griechischen Begriff ἐπιφάνεια epipháneia („Erscheinung“, siehe Epiphanias) und bedeutete im Römischen Reich Ankunft, Anwesenheit, Besuch eines Amtsträgers, insbesondere die Ankunft von Königen oder Kaisern (adventus Divi „Ankunft des göttlichen (Herrschers)“). Es konnte aber auch die Ankunft der Gottheit im Tempel ausdrücken. Dieses Wort übernahmen die Christen, um ihre Beziehung zu Jesus Christus zum Ausdruck zu bringen.Geschichte [Bearbeiten]
Die Adventszeit in der heutigen Form geht zurück auf das 7. Jahrhundert. Sie wurde tempus ante natale Domini („Zeit vor der Geburt des Herrn“) oder tempus adventūs Domini („Zeit der Ankunft des Herrn“) genannt. In der römischen Kirche des Westens gab es zunächst zwischen vier und sechs Sonntage im Advent, bis Papst Gregor der Große ihre Zahl auf vier festlegte. Die vier Sonntage standen symbolisch für die viertausend Jahre, welche die Menschen gemäß kirchlicher Geschichtsschreibung nach dem Sündenfall im Paradies auf den Erlöser warten mussten. Diese Regelung wurde von dem Konzil von Trient bestätigt, nachdem sich abweichende regionale Traditionen etabliert hatten. Die rechtsverbindliche Regelung erfolgte 1570 durch Papst Pius V. In einigen Diözesen, die im Ambrosianischen Ritus verblieben sind, z. B. im Erzbistum Mailand, hat sich die sechswöchige Adventszeit bis heute gehalten.
Man betonte im gallischen Bereich das endzeitliche Motiv der Wiederkunft Christi, das zur Ausgestaltung des Advents als Zeit einer ernsthaften Buße führte, wohingegen im römischen Einflussbereich das weihnachtlich-freudige Ankunftsmotiv der Menschwerdung Gottes Einfluss gewann. Dieser Ambivalenz wird an den unterschiedlichen Adventssonntagen in der Liturgie Rechnung getragen.
Die Adventszeit in der Liturgie [Bearbeiten]
Die Adventszeit beginnt mit der ersten Vesper des ersten Adventssonntags und endet am Heiligen Abend mit der ersten Vesper von Weihnachten. Die westliche christliche Adventszeit dauert 22 bis 28 Tage und hat immer vier Sonntage, mit Ausnahme der Bistümer, die am Ambrosianischen Ritus festhalten.
Der Grund für die unterschiedliche Länge der Adventszeit (im Gegensatz zur Fastenzeit, die eine feste Länge hat) liegt in der Tatsache, dass der Beginn an einen Sonntag gebunden ist, das Ende aber einen Monatstag, den 24. bzw. 25. Dezember. Der letzte Adventssonntag ist dabei der Sonntag vor dem 25. Dezember, womit sich als frühestmögliches Datum der 18. und als spätestmögliches der 24. Dezember ergibt. Daraus folgt, dass die Adventszeit am Sonntag zwischen dem 27. November und dem 3. Dezember beginnt.
In der Adventszeit wird in der Liturgie das Gloria nur an Festen gesungen. Die liturgische Farbe ist Violett.
Der dritte Adventssonntag, im römisch-katholischen, altkatholischen, anglikanischen und lutherischen Kirchenjahr Gaudete, trägt seinen Namen nach dem lateinischen Anfangswort des Introitus „Gaudete in Domino semper“, „Freut Euch im Herrn allezeit!“ Diese Vorfreude drückt sich in der römisch-katholischen, altkatholischen, anglikanischen und in der Liturgie der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche sowie derEvangelical Lutheran Church in America durch die mögliche Verwendung rosafarbener (rosa = aufgehelltes Violett) Paramente aus.
Im Mittelpunkt der biblischen Verkündigung in der Liturgie der einzelnen Adventssonntage steht – bei den verschiedenen Konfessionen in unterschiedlicher Reihenfolge – die erhoffte Wiederkunft des Herrn, der Einzug Jesu in Jerusalem, Johannes der Täufer als „Vorläufer Jesu“ und Maria, die Mutter Jesu.
Das Stundengebet im Advent ist dadurch ausgezeichnet, dass für jeden Tag ein eigener Text für Kurzlesung, Antiphonen zu Benedictus und Magnificat sowie Schlussoration besteht. Die Responsorien von Laudes undVesper sind an allen Tagen gleich. An den letzten sieben Tagen vor dem Heiligen Abend bilden die sieben O-Antiphonen, dem Alten Testament entnommene Anrufungen des Messias, die Antiphonen zum Magnificat in der abendlichen Vesper.
In der katholischen Kirche verbreitet sind sogenannte Roratemessen, das heißt Messfeiern im Schein von Kerzenlicht.
Die orthodoxen Kirchen begehen den Advent bis heute sechswöchig als Fastenzeit, und zwar ab dem 15. November (des entsprechenden Kalenders) bis zum 24. Dezember. Der Begriff „Advent“ ist dort nicht so verbreitet und wird erst in jüngerer Zeit verwendet. Man spricht eher vom Philippus-Fasten oder Weihnachtsfasten. Das Kirchenjahr beginnt in der orthodoxen Kirche nicht am 1. Advent, sondern am 1. September.
In den Advent fallen einige Feste, die vom Festgedanken nicht mit dem Advent in Beziehung stehen, z. B. das Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria am 8. Dezember, derBarbaratag am 4. Dezember und der Nikolaustag am 6. Dezember. Das Marienfest steht in enger Beziehung zum Fest Mariä Geburt am 8. September, neun Monate später. Insbesondere die beiden genannten Heiligenfeste sind inzwischen mit vorweihnachtlichem Brauchtum verbunden: Am Fest der heiligen Barbara werden Barbarazweige geschnitten, die dann zu Weihnachten blühen sollen, und der Gaben bringende Bischof Nikolaus von Myra ist seit der Reformation in die Nähe zu Christkind und Weihnachtsmann gerückt.
Adventstradition [Bearbeiten]
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Zurückgehend auf verschiedene im 19. Jahrhundert entstandene Bräuche des Abzählens der Tage bis zum Weihnachtsfest aus dem evangelischen Umfeld, entstanden zunächst in Deutschland seit Beginn des 20. Jahrhunderts, insbesondere für Kinder, Adventskalender verschiedenster Ausprägung, seit 1920 mit zu öffnenden Türen. Adventskalender haben meist 24 Türen, von denen vom 1. bis zum 24. Dezember jeweils eine geöffnet wird („Dezember-Kalender“) im Unterschied zu liturgischen Adventskalendern, die jeweils am 1. Advent beginnen und Türchen bis zum 6. Januar, dem Fest der Erscheinung des Herrn, haben. Außerdem haben sie vier zusätzliche Türchen für die Adventssonntage.
Adventskalender gibt es auch im Internet und als Mobilfunkangebote. Hierbei kann es sich um Angebote einzelner Webseiten handeln oder um Mailinglisten, deren Teilnehmern in der Adventszeit täglich Texte zugesandt werden. Andere Anbieter versenden mittels SMS.
Adventskranz [Bearbeiten]
Der Adventskranz weist mit seinen vier Kerzen auf das Licht hin, das Christus in die Welt gebracht hat.Johannes 8,12 EU. 1839 ließ der evangelische Theologe Johann Hinrich Wichern (1808–1881) im Betsaal des „Rauhen Hauses“ in Hamburg erstmals einen hölzernen Leuchter mit 23 Kerzen aufhängen – 19 kleine rote für die Werktage bis Weihnachten, vier dicke weiße für die Sonntage.[2] In den Ostkirchen ist der Adventskranz heute teilweise übernommen und auf sechs Kerzen erweitert worden.
Der ursprünglich evangelische Brauch des Adventskranzes hat auch in die katholische Kirche Eingang gefunden. Mancherorts haben die Kerzen traditionell die liturgischen Farben der Adventssonntage: drei violette Kerzen für den ersten, zweiten und vierten Adventssonntag sowie eine rosa Kerze für den dritten Adventssonntag (Gaudete). DasBenediktionale enthält einen Ritus für die Segnung des Adventskranzes.
Lichterbögen [Bearbeiten]
Neben den traditionellen Motiven aus dem Arbeits- und Lebensalltag der Bergarbeiter finden in die Gestaltung von modernen Schwibbögen auch Natur-, Winter- und Landschaftsthemen sowie die Darstellung von lokalen Sehenswürdigkeiten (z.B. Dresdner Frauenkirche) Eingang.Als Relikt erzgebirgischer Bergarbeitertradition findet sich während der Advents- und Weihnachtszeit ab Einbruch der Dunkelheit in vielen Fenster ein mit Kerzen beleuchteterSchwibbogen. In der dunklen Jahreszeit brachte er die Sehnsucht der Bergleute nach dem Sonnenlicht zum Ausdruck, die während der Wintermonate noch bei Dunkelheit in den Stollen einrückten und erst nachts wieder auf dem Heimweg waren. Jedes Licht stellte ursprünglich eine aus dem Berg zurückgebrachte Grubenlaterne dar. Ein „vollständiger“ Lichtbogen am Haus bedeutet, dass alle Arbeiter dieses Hauses wohlbehalten aus der Grube zurückgekommen sind.
Besondere Verbreitung dieses Adventsbrauches hat der Schwibbogen in Sachsen, Thüringen und in der Oberpfalz gefunden. Er ist vermehrt auch in anderen Teilen Europas vorzufinden.
Adventslieder (Auswahl) [Bearbeiten]
Zu den gängigsten Adventsliedern in den christlichen Kirchen gehören:
- Macht hoch die Tür, die Tor macht weit von Georg Weissel (zum Adventspsalm 24)
- Nun komm, der Heiden Heiland von Martin Luther nach dem lateinischen Veni redemptor gentium von Ambrosius von Mailand
- Tochter Zion, freue dich von Friedrich Heinrich Ranke auf eine Melodie von Georg Friedrich Händel
- Wie soll ich dich empfangen von Paul Gerhardt, Melodie Johann Crüger
- O Heiland, reiß die Himmel auf nach einem Text von Friedrich Spee
- Es kommt ein Schiff, geladen wird Johannes Tauler OP zugeschrieben
- Kommerzialisierung und früher Beginn Tauet, Himmel, den Gerechten, lateinisch Rorate caeli (Antiphon in der katholischen Liturgie, u.a. Introitus vom 4. Adventssonntag)
- Die Nacht ist vorgedrungen nach einem Gedicht von Jochen Klepper
- Wir sagen euch an den lieben Advent von Maria Ferschl, Melodie von Heinrich Rohr
- Vertonungen der O-Antiphonen
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Von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und der katholischen Kirche, vertreten durch das Erzbistum Berlin, wurde unter Berufung auf Art. 140Grundgesetz gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz, das es ermöglicht, an allen vier Adventssonntagen Geschäfte zu öffnen, eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.[6] Am 1. Dezember 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Berliner Regelung verfassungswidrig sei.[7]In jüngster Zeit gibt es Bestrebungen der Kirchen in Deutschland, einer Ausdehnung der Adventszeit durch den Einzelhandel und die Werbebranche über den Christkönigsonntag bzw. den Ewigkeitssonntag, an dem in den evangelischen Kirchen der Gedenktag der Entschlafenen begangen wird, hinaus[3] oder einer Öffnung von Einzelhandelsgeschäften an Adventssonntagen[4] durch Kampagnen und juristische Schritte Einhalt zu gebieten. Dabei hoffen die Kirchen auf die Einsicht der Verbraucher. So wird gemäß dem Grundsatz, dass das Angebot der Nachfrage folge, argumentiert: „Werden die Waren nicht gekauft, verschwinden sie über kurz oder lang wieder zur Unzeit aus den Regalen“.[5]