Photovoltaik an Marktpreise anpassen

 

Mehr Sonnenenergie, weniger Kosten. Der Ausbau der Sonnenenergie geht weiter, aber zu deutlich niedrigeren Kosten. Die Förder-Umlage soll stabil bleiben, die erneuerbaren Energien noch mehr in den Markt integriert werden.

Der Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Die installierte Leistung zur Stromerzeugung beträgt mittlerweile rund 25 Gigawatt (2005: 2 GW) und beschäftigt rund 108.000 Menschen (2007: 38.000), davon etwa ein Viertel in Ostdeutschland. Die deutsche PV-Industrie zählt zu den internationalen Technologieführern.

Etwa 200 Unternehmen produzieren am Standort Deutschland Solarzellen, Solarmodule und Komponenten. Fertigung und Installation der Anlagen sind heute sehr viel kostengünstiger als noch vor einigen Jahren. Diese rasante Entwicklung hat dazu geführt, dass in Deutschland in den letzten beiden Jahren jeweils eine Leistung von rund 7,5 Gigawatt neu installiert wurde. Dieser enorme Zubau von Neuanlagen verursacht aber auch hohe Kosten, die über die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Stromverbraucher belasten. Die Bundesregierung hat daher am 29. Februar 2012 die Änderung des EEG und damit weitere Kürzungen bei der Förderung von Solaranlagen beschlossen. Ab März soll die Förderung um bis zu 29 Prozent sinken. Anlagen, die größer als 10 Megawatt sind, erhalten künftig gar keine Förderung mehr.


 

Das EEG fördert Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, die auf Grund der Marktsituation ansonsten nicht in Betrieb genommen werden könnten. Das EEG sieht festgelegte Einspeisevergütungen für Öko-Strom vor, und Netzbetreiber werden zu dessen vorrangiger Abnahme verpflichtet. Die EEG-Umlage ist der Teil des Strompreises, der vom Endverbraucher für die Förderung Erneuerbarer Energien zu entrichten ist.

Die Änderungen der Photovoltaik-Förderung im Detail

  1. Um den künftigen Zubau zu verringern, soll die Vergütungshöhe für neue Anlagen zum 9. März deutlich sinken. Es gibt künftig nur noch drei Kategorien von Anlagen (Dachanlagen bis 10 Kilowatt, Dachanlagen bis 1000 Kilowatt und große Anlagen von 1000 Kilowatt bis 10 Megawatt Dach und Freiflächen). Die Förderung ist dann bei den Anlagen wie folgt:

    - bis 10 Kilowatt: 19,5 Cent pro Kilowattstunde

    - bis 1.000 Kilowatt: 16,5 Cent pro Kilowattstunde

    - bis 10 Megawatt: 13,5 Cent pro Kilowattstunde.

  2. Aus für "Schlusskäufe": Eine feste monatliche Absenkung (Vergütungsdegression) soll Vorzieheffekte vor Kürzungsstichtagen verhindern. Sie beträgt 0,15 Cent pro Kilowattstunde und soll ab 1. Mai 2012 eingeführt werden.

  3. Mehr Markt: Um PV-Anlagen stärker an den Markt heranzuführen, soll künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der in der Anlage produzierten Strommenge förderfähig sein. Kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung erhalten die EEG-Vergütung nur für 85 Prozent der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge, bei allen anderen Anlagen soll die vergütungsfähige Strommenge auf 90 Prozent festgelegt werden. Das Marktintegrationsmodell soll ab dem 1. Januar 2013 für alle Anlagen gelten, die ab dem 9. März 2012 in Betrieb gehen. Damit wird ein Anreiz geschaffen, den darüber hinausgehenden Stromanteil selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Gleichzeitig fällt der Eigenverbrauchsbonus nach dem EEG 2012 weg. Die EEG-Umlage wird somit entlastet.

  4. Die Menge an neu zu installierenden Anlagen sinkt: Für 2012 und 2013 soll der bisherige Zielkorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt beibehalten werden; danach nimmt der Zielkorridor jährlich um 400 Megawatt ab und wird von 2017 an 900 bis 1.900 Megawatt betragen.

  5. Dachanlagen auf neuen Nichtwohngebäuden sollen künftig die Vergütung nach dem Tarif für Freiflächen erhalten. Das soll Mitnahmeeffekte verhindern.

  6. Auch ältere Photovoltaik-Anlagen sollen zukünftig zur Netzstabilität betragen (sogenannte 50,2-Hertz-Problematik). Die Kosten hierfür sollen sich je zur Hälfte auf die Netzentgelte und auf die EEG-Umlage verteilen. Wer als Anlagenbetreiber nicht umrüstet, verliert dauerhaft seinen Anspruch auf Vergütung.

Was bedeutet 50,2-Herz-Problematik?

Die Frequenz im Strom-Verteilnetz bis hin zur Steckdose im Haushalt beträgt 50 Herz (Hz). Abweichungen sind nur in geringem Umfang zulässig und müssen von den Kraftwerken ausgeregelt werden. Photovoltaik-Anlagen verfügen über diese Regelfunktion nicht. Sie müssen sich daher automatisch abschalten, wenn die Netzfrequenz über 50,2 Hertz steigt. Mittlerweile sind in Deutschland rund 20 Gigawatt (GW) Leistung im Bereich Photovoltaik installiert. Schlagartige Abschaltungen vom Netz können die Systemstabilität ernsthaft stören und großräumige Versorgungsausfälle zur Folge haben. Deshalb sollen PV-Anlagen zur Netzregelung. 

"Im Hinblick auf das in den letzten beiden Jahren stark gestiegene Ausbauvolumen dient die erneute Anpassung der Förderung vor allem dem Zweck, die EEG-Umlage für die Stromverbraucher weiter stabil zu halten und die hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die Photovoltaik und für erneuerbare Energien insgesamt zu erhalten. Ziel ist, dass die Photovoltaik schon in einigen Jahren Marktreife erlangt und gänzlich ohne Förderung auskommt", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Inhaltsverzeichnis
Nach oben