Banken erhöhen Eigenkapital

 

 

Europäische Kreditinstitute müssen zum 30. Juni 2012 mehr Eigenmittel vorhalten. Ziel ist es, das Vertrauen der Märkte zu stärken. Im Notfall müssen die Staaten den Banken dabei helfen. Daher wird der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) per Gesetz - befristet bis Ende 2012 - wiederbelebt. Der Bundesrat hat nun abschließend grünes Licht für das Gesetz gegeben.

Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf im Dezember 2011 auf den Weg gebracht. Sie kam damit den Beschlüssen des EU-Rates vom Oktober nach. Danach müssen die europäischen Mitgliedstaaten die Institute unterstützen, wenn diese ihren Kapitalbedarf nicht vollständig selbst am Kapitalmarkt decken können.

Das deutsche Finanzsystem ist insgesamt stabil. Es sind derzeit keine Anzeichen einer Kreditklemme für deutsche Unternehmen zu erkennen. Allerdings sind die Auswirkungen der Schuldenkrise in Europa nicht zu verkennen.

Den Banken untereinander fehlt Vertrauen. Sie geben zu viele liquide Mittel an die Europäischen Zentralbank ab, weil sie Verluste am Markt befürchten. Und auch andere Teilnehmer am Finanzmarkt in Europa und außerhalb Europas fehlt Vertrauen gegenüber europäischen Emittenten.

Vorbeugende Maßnahme

Das Gesetz stellt vorsorgende Instrumente bereit, um ein Übergreifen der Euro-Krise auf den Finanzmarkt zu vermeiden. Die Europäischen Kreditinstitute müssen zum 30. Juni 2012 mehr Eigenmittel vorhalten.

Dies hatte die Europäischen Bankenaufsichtsbehörde nach einem Bankenstresstest im vergangenen Jahr gefordert. In Deutschland müssen sechs Finanzunternehmen mehr Eigenkapital nachweisen.

Die Banken müssen sich selbst das notwendige Kapital beschaffen. Es sehe danach aus, dass die Institute dies auch schaffen, so Schäuble. Die Wiederbelebung des staatlichen Stabilisierungsfonds SoFFin ist daher eine vorbeugende Maßnahme.

Staatliche Garantien durch den SoFFin wird es also nur geben, sollte es einzelnen Banken wider Erwarten nicht gelingen ihren Kapitalbedarf vollständig am Markt zu decken.

Ursachen der Schuldenkrise bekämpfen

Das Gesetz helfe, die europaweite Verunsicherung angesichts der Staatsschuldenkrise zu bekämpfen.

Schäuble stellte aber klar: "Die Bekämpfung der Krise muss ansetzen bei den Ursachen der Krise in den Mitgliedsländern." Deshalb wollten die Staaten eine Stabilitätsunion mit einen Fiskalpakt und einer stärkeren wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit schaffen.

Bankenaufsicht stärker eingebunden

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird bis zum Ende 2012 für jede Bank vorgeben, ob sie wegen Ihrer Eigenmittelsituation nachsteuern muss.

Die BaFin kann Umsetzungspläne verlangen, in denen die Institute darlegen, wie sie mögliche Kapitallücken schließen.

Stabilisierung nur bei Gegenleistung

Das Gesetz stellt dem SoFFin für die Stabilisierung von Banken einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro bereit.

Außerdem kann der SoFFin Kredite von 80 Milliarden Euro vergeben. Davon können zehn Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gewährt werden. Antragstellende Banken können alle bisherigen Instrumente des SoFFin erneut vollständig nutzen.

Sollten Banken Hilfen in Anspruch nehmen, müssen sie diese angemessen vergüten. Auch dies begrenzt die Kosten für die Steuerzahler. Auch für die Vergütungssysteme von Banken, die Hilfe in Anspruch nehmen, gibt es schärfere Auflagen. Damit wird den Erfahrungen der Bankenkrise im Jahr 2008 Rechnung getragen.

Es gibt keine anderen vergleichbaren Stabilisierungsmöglichkeiten als den SoFFin. Ein weiterer Vertrauensverlust in das Finanzsystem dürfte sich stärker auf Wachstum und Beschäftigung auswirken – und damit auf öffentliche Haushalte und Steuerzah

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