Mehr Transparenz bei Gesundheits - und Pflegeprodukten

 

 

Neue Erkenntnisse in der Medizin ermöglichen bessere medizinische Betreuung. Sie führen zu neuen Behandlungsmethoden und einem breiten Angebot an Gesundheitsprodukten. Verbraucherinnen und Verbraucher stehen vor der Wahl, sich für das richtige Produkt zu entscheiden. Sie übernehmen immer mehr Verantwortung für ihre eigene Gesundheit.

Mancher Patient ist bereit, mehr als die Kassen zahlen, in seine Gesundheit zu investieren. Dabei die richtige Entscheidung zu treffen, ist nicht immer einfach. Wichtig sind deshalb umfassende und verständliche Informationen über Leistungen, Preise und Qualität von Behandlungen, Medikamenten und Hilfsmitteln.

Besser informiert, besser entscheiden

Häufig fehlt Patientinnen und Patienten jedoch die Zeit, um sich informieren zu können. Wer vom Arzt im Sprechzimmer mit der Frage konfrontiert wird, ob er eine medizinische Leistung zusätzlich in Anspruch nehmen will, braucht Beratung und Hilfe. Dafür sollten sich die Betroffenen Zeit nehmen.

Sie können sich an Patientenberatungen, an die Verbraucherzentralen oder an denPatientenbeauftragten der Bundesregierung wenden. Auch auf den Internetseiten desMedizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen finden sich ausführliche Informationen und Bewertungen bestimmter IGeL-Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen des Arztes heißen "individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL).

Eine Anlaufstelle für eine neutrale Information und Beratung ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Wer Rat sucht, wird kostenfrei, neutral und von Krankenkassen, Ärzten oder Therapeuten unabhängig beraten. Das gilt für Gesundheitsfragen, aber auch für Konflikte mit Ärzten und Krankenkassen. Die UPDist ein deutschlandweiter Verbund unabhängiger Beratungsstellen. Träger der UPDsind der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verbund Unabhängige Patientenberatung Deutschland.

Geeignete Pflegeangebote finden

Um bei Pflegeangeboten mehr Licht ins Dunkel zu bringen, hat die Bundesregierung die Veröffentlichung der Pflegenoten unterstützt. Die Broschüre "Noten für Pflegeheime" von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz liefert eine Art "Gebrauchsanweisung" für die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.

Das Heimverzeichnis im Internetangebot des Bundesverbraucherministeriums erleichtert die Suche nach einem geeigneten Heim. Die bundesweite Datenbank ist unabhängig. Ein grüner Haken gibt darüber Auskunft, ob ein Heim eine hohe Lebensqualität bietet.

Auch die Angebote in der ambulanten Pflege wurden geprüft. Die Ergebnisse enthalten eine Bewertungssystematik für ambulante Pflegedienste. Eine vom Bundesverbraucherministerium geförderte "Gebrauchsanweisung" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beantwortet wichtige Fragen im Umgang mit den Qualitätsberichten.

Zu Fragen an die gesetzlichen Krankenkassen

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich an den Kosten bestimmter Leistungen zu beteiligen. Versicherte sollen so motiviert werden, kostenbewusst und verantwortungsvoll vorzugehen. Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie Fragen und Antworten für die wichtigstenRegelungen für Zuzahlung und Erstattung.

In seiner Eigenschaft als aufsichtführende Behörde über die großen gesetzlichen Krankenkassen bearbeitet das Bundesversicherungsamt zudem Beschwerden an die Kassen. Krankenkassen, die dagegen in drei oder weniger Bundesländern vertreten sind, unterliegen der Landesaufsicht. Das Gesundheitsministerium informiert darüber, wer jeweils zuständiger Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung ist.

Hilfe bei Fragen zum Gesundheitssystem bietet das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums. Es vermittelt gesetzliche Grundlagen, klärt über mögliche gesetzliche Ansprüche auf, erörtert individuelle Probleme und vermittelt Adressen und Ansprechpartner. Telefon: 01805-996601 (Krankenversicherung), 01805-996603 (Pflegeversicherung). Kosten: Festpreis von 14 Cent pro Minute aus den Festnetzen und maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.

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