Die Bundesregierung ordnet Gesundheitsversorgung und Hartz IV neu

 

 

 
 

 Das drohende Defizit im Gesundheitsfonds verhindern, in ein neues Finanzierungssystem einsteigen und mehr Wettbewerb schaffen: Die Bundesregierung handelt, weil Gesundheit bezahlbar bleiben muss. Das Bundesversicherungsamt hat für 2011 ein Defizit des Gesundheitsfonds von rund 11 Milliarden Euro vorausgesagt. Denn die Bevölkerung wird immer älter. Gleichzeitig schreitet der medizinische Fortschritt voran. Das kostet viel Geld: Jedes Jahr wachsen die Ausgaben der GKV schneller als die Einnahmen. Höhere Beitragssätze und steigende Lohnkosten sind die Folge.

 

Gesundheitsversorgung für alle erhalten

 
Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist der erste Schritt zu einer nachhaltigen Gesundheitsreform. Alle Leistungserbringer, also Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Pharmaindustrie tragen künftig zum Erhalt einer hochwertigen Gesundheitsversorgung bei. Auch die Krankenkassen dürfen in den nächsten beiden Jahren ihre Verwaltungskosten im Vergleich zu 2010 nicht erhöhen.
 

Lohnnebenkosten  bleiben stabil

 
Der Beitragssatz steigt ab 1. Januar 2011 wieder auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise. Versicherte zahlen dann 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent, der Gesamtbeitrag steigt auf 15,5 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag wird auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Ausgabensteigerungen führen damit künftig nicht zwangsläufig zu steigenden Lohnkosten. Das fördert langfristig Wachstum und Beschäftigung. Künftige Ausgabensteigerungen werden durch Zusatzbeiträge finanziert. Sie werden von den Versicherten getragen.
 

Hartz IV – mehr Leistungen für Kinder, neue Regelsätze für Leistungsempfänger

 
Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Leistungsberechtigte für Anfang 2011 neu berechnen lassen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 kritisiert, dass die bisherigen Regelsätze des von der rot-grünen Regierung eingebrachten Gesetzes nicht nachvollziehbar seien. Insbesondere monierte es, dass für Kinder keine eigenständigen Berechnungen zu Grunde lägen, sondern nur ein Prozentsatz des Regelsatzes für Erwachsene genommen werde.
 
Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb entschieden, dass
 
  • die Regelsätze für leistungsberechtigte Menschen nachvollziehbar berechnet und entsprechend transparent gemacht werden,
  • die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei der Berechnung des jeweiligen Regelsatzes berücksichtigt werden und dass
  • die Regelsätze regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst werden, wobei diese Anpassung unabhängig von der Rentenanpassung geschehen soll.
  

Verfassungswidrigen Zustand beenden

 
Der Regelsatz für alleinstehende Leistungsempfänger soll um fünf Euro auf 364 Euro steigen. Kinder und Jugendliche erhalten zusätzlich zum Sozialgeld Leistungen aus einem Bildungspaket. Sie können Vereins-, Kultur- und Ferienangebote vor Ort kostenlos nutzen oder erhalten bei Bedarf eine Lernförderung. Außerdem bekommen die Kinder einen Zuschuss zum warmen Mittagessen in Schulen und Kitas. Leistungsberechtigte Schüler werden weiterhin durch ein Schulbasispaket gefördert – mit einem Betrag für Schulmaterial und eintägige Klassenfahrten.
 
Das ist der Vorschlag der Bundesregierung, der zurzeit abgestimmt wird. Am 20. Oktober wird das Kabinett darüber entscheiden
Ausführliche Informationen zur Gesundheitsreform sowie zur Neuregelung bei Hartz IV erhalten Sie in der nächsten Ausgabe des Magazins am 1. November 2010.


 

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